Das Arbeitsmarktservice (AMS) will künftig mittels Algorithmus entscheiden, welche Förderungen Arbeitssuchende erhalten. Damit wird die Betreuung von Arbeitslosen auf völlig neue Beine gestellt.
Der derzeit im Testbetrieb befindliche Algorithmus des Arbeitsmarktservice zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen soll im Jahr 2020 in den Echtbetrieb gehen. Die Ergebnisse werden dann als Grundlage für AMS-Fördermaßnahmen - etwa Qualifizierungskurse - verwendet. Der Beschluss dafür soll am Dienstag im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice fallen, berichtet der „Standard“.
Algorithmus nicht beeinflussbar
Die geplante Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus und die damit verbundene Vergabe von AMS-Förderungen hat im Frühjahr für Diskussionen gesorgt. Kritiker orten Diskriminierungsgefahr, weil einige der Kriterien des Algorithmus - etwa Geschlecht, Herkunft, Wohnort, Alter - vom Individuum nicht beeinflussbar sind.
Letztentscheidung liegt beim AMS-Berater
Unter anderem hatte Volksanwalt Günther Kräuter Bedenken geäußert. Er verwies darauf, dass solche Computerentscheidungen nur sehr selten von Menschen korrigiert werden. Es bestehe die Gefahr, dass Vorurteile einzementiert werden. Die Letztentscheidung habe der AMS-Berater, betonte AMS-Chef Johannes Kopf im Frühjahr. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich.
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