Krank-Schwindler

Missbrauchsalarm beim AMS: Pro Tag schon 90 Fälle

Österreich
20.09.2019 06:00

Immer öfter werden Sanktionen verhängt, wenn Bezieher von Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld Kurse schwänzen. Indes steigt die Aggressivität bei nicht gewährten Krankenständen.

Scharfer Gegenwind: Gemütlich in der sozialen Hängematte liegen, Kurse und Termine schwänzen und fleißig Bezüge kassieren – das ist wohl Schnee von gestern. Um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, wurden Sanktionen sowohl für Jobsuchende als auch Bezieher von Mindestsicherung eingeführt. Arbeitslose müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt, zumutbare Jobs annehmen oder Schulungen machen, um ihre Chancen zu erhöhen.

„Zahl der Sperren angestiegen“
Werden ein Jobangebot oder eine Schulung verweigert oder vereitelt, kommt es zu drastischen Kürzungen. „Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wegen Missbrauchs ist im Vorjahr um 12.000 oder 63 Prozent auf 33.000 Fälle angestiegen“, so Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS). Durchschnittlich 90-mal pro Tag gibt es also Missbrauchs-Alarm!

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

In puncto Mindestsicherung musste etwa die Stadt Wien 2018 12.873 Sanktionen aussprechen, weil zum Beispiel Deutsch- oder Wertekurse versäumt wurden.

„Falsche Diagnose kann zu Verlust der Praxis führen“
Um trotz Fehlverhalten weiter Geld zu erhalten, ist eine Krankmeldung vonnöten. „Die praktischen Ärzte dürfen nur krankschreiben, wenn jemand auch tatsächlich krank ist. Eine falsche Diagnose kann sogar zum Verlust der Praxis führen“, so Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer. In letzter Zeit nehme die Gewalt in den Ordinationen leider zu.

Symbolbild (Bild: dpa/Soeren Stache)
Symbolbild

Kopfschmerzen oder Übelkeit sind nur schwer im Einzelfall zu überprüfen. Hier kommt es auf das Vertrauensverhältnis an. Szekeres: „Der Kollege in Wien, der keine Gefälligkeitsmeldung durchführte, hat vollkommen richtig gehandelt.“

Krankmeldung verweigert, Aufruhr in Ordination
Der Bericht in der „Krone“ über einen Hausarzt in Wien, der die Polizei rufen musste, weil zwei Patienten auszuckten, schlägt hohe Wellen. Die Asylberechtigten - einer der Männer stammt aus Afghanistan, der zweite vom Balkan - hatten offenbar einen Deutschkurs „verschwitzt“ und wollten von DDr. Asghar Tscharlou in Wien-Fünfhaus vier Tage später eine rückwirkende Krankmeldung, wegen Kopfschmerzen.

Der praktische Arzt Pour Tscharlou verweigerte die Krankmeldung und wurde von den Patienten wüst beschimpft. (Bild: zVg)
Der praktische Arzt Pour Tscharlou verweigerte die Krankmeldung und wurde von den Patienten wüst beschimpft.

Als der aus dem Iran stammende Mediziner deutlich machte, dass so etwas unmöglich ist, wurde er plötzlich wüst beschimpft. Die aggressiven „Patienten“ wurden von den Beamten vor die Tür eskortiert sowie belehrt. Sie durften aber unbehelligt ihrer Wege gehen. Später blitzte DDr. Tscharlou mit einer Anzeige bei der Polizei ab. Es handle sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit - für Beleidigungen sei man nicht zuständig.

Daten und Fakten:

  • Wenn Arbeitslose unentschuldigt von einer AMS-Schulung fernbleiben, kann Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gestrichen werden - beim ersten Mal für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen.
  • Bei Beziehern von Mindestsicherung leitet das Arbeitsmarktservice die Information an die Bezirksbehörden weiter, die für die Auszahlung zuständig sind. Auf Basis dieser Info wird dann die Mindestsicherung von den Bezirksbehörden gekürzt.
  • In Wien etwa bezogen im August 2018 129.555 Bewohner Leistungen der Mindestsicherung. Im vergangenen Jahr wurden 12.873 Sanktionen verhängt und die Bezüge im unterschiedlichen Ausmaß von 25 Prozent bis auf 100 Prozent gekürzt.
Künftig ist die Streichung des Arbeitslosengelds möglich, wenn bei Schulungen oder Bewerbungsgesprächen kein 3G-Nachweis erbracht wird. (Bild: APA/Herbert Neubauer, APA)
Künftig ist die Streichung des Arbeitslosengelds möglich, wenn bei Schulungen oder Bewerbungsgesprächen kein 3G-Nachweis erbracht wird.
  • Häufigste Gründe: Ein AMS-Kurs, ein Deutschkurs oder ein Wertekurs wurde abgebrochen, oder es wurde nicht daran teilgenommen; die Integrationserklärung wurde nicht unterzeichnet; Nichtmeldung beim AMS.
  • 2018 hat das AMS 133.420-mal Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gesperrt (plus 21.969 oder 19,7 Prozent im Vergleich zu 2017).
  • Zum Vergleich: Die Zahl jener Personen, die mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos waren, lag im Vorjahr bei 917.706 Personen (minus 35.683).

Florian Hitz, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt