Einige Überraschungen

Steuerreform und Pensionserhöhung beschlossen

Österreich
19.09.2019 23:01

Der Nationalrat hat am Donnerstagabend Steuerreform und Pensionserhöhung beschlossen. In beiden Fällen profitieren Bezieher niedriger Einkünfte. Dazu kamen aber noch durchaus überraschende Verbesserungen für Pensionisten, die mittels rot-blauer Kooperation zu einer Mehrheit kamen.

So kann man künftig mit 45 Versicherungsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 in Pension gehen, wobei Frauen bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Freilich gilt für sie vorerst ohnehin noch das Antrittsalter 60. Für Nacht/Schwerarbeiter wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. Nicht zuletzt wurde auch noch fixiert, dass die erste Pensionserhöhung bereits mit Jahresbeginn nach Pensionsantritt schlagend wird. Derzeit gibt es das erste Plus erst im übernächsten Jahr.

Die Pensionsanpassung, die gegen die Stimmen der NEOS verabschiedet wurde, begünstigt Bezieher niedrigerer Renten. Pensionen bis zur Steuergrenze von 1111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulage und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1112 Euro bis zu einer Pensionshöhe von 2.500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber bekommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5220 Euro eine Erhöhung mit 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht.

(Bild: ©tashatuvango - stock.adobe.com)

Höhere Negativsteuer für geringe Einkommen
Die Steuerreform erhielt die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und teils der NEOS. Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen sollen durch die Reform mittels einer höheren Negativsteuer entlastet werden. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro erhalten zusätzlich zur regulären Negativsteuer bis zu 300 Euro pro Jahr zurückerstattet („Sozialversicherungsbonus“), für Pensionisten steigt die Negativsteuer von 110 auf 300 Euro jährlich.

Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, fließen wird das Geld aber erst im Nachhinein - erstmals also 2021. Unternehmer und Bauern erhalten die Entlastung unabhängig vom Einkommen: ihnen werden die Krankenversicherungsbeiträge pauschal gesenkt (um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent) und das sofort.

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