EuGH-Urteil

Internetnutzer müssen Cookies aktiv zustimmen

Web
01.10.2019 10:40

Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag - und folgte damit der Empfehlung eines Rechtsgutachtens.

Cookiessind kleine Textdateien, die die Betreiber von Internetseiten auf den Computern ihrer Besucher speichern. Sie enthalten Informationen etwa zur bevorzugten Sprache, persönlichen Seiteneinstellungen oder - nützlich beim Online-Shopping - virtuellen Warenkörben. Die erhobenen Daten können zur Verbesserung der Angebote eingesetzt werden, häufig aber auch zu Zwecken der Werbung. Nach EU-Recht müssen Nutzer daher der Verwendung von Cookies zustimmen.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für ein Gewinnspiel bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt, entschieden die europäischen Richter nun und folgten damit der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar vom März. Der Nutzer solle vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre geschützt werden. „Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht“.

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