Gezielt auf gehbehinderte Pensionistinnen haben es zwei junge Räuber in Wien abgesehen gehabt und insgesamt zwölf Frauen im Alter zwischen 73 und 89 Jahren überfallen und bei der Tat großteils schwer verletzt. Und dies alles für insgesamt gerade einmal 600 Euro Beute. Für diese laut Staatsanwaltschaft „höchst verwerfliche“ Raubserie wurden die Täter am Dienstag zu je elf Jahren Haft verurteilt. Den beiden Verurteilten war die verhängte Strafe allerdings zu hoch …
Von den insgesamt zwölf betagten Frauen hatten sich einige im Zuge des Raubüberfalls unter anderem Arm- und Beinbrüche zugezogen, eine sogar ein Schädel-Hirn-Trauma. Alle Opfer waren auf Gehstöcke, die meisten auf Rollatoren angewiesen. Eine Seniorin hatte auch eine Sauerstoffflasche dabei - also alles leichte Ziele für die Räuber, beide 22 Jahre alt.
„Mir tut jetzt noch alles weh“
Nachdem die beiden Männer mit türkischen Wurzeln den Frauen ins Stiegenhaus oder den Aufzug gefolgt waren, stießen sie ihre Opfer um, schlugen ihnen gegen den Kopf oder brachten sie beim Entreißen der Taschen zu Sturz. „Mir tut jetzt noch alles weh“, sagte das einzige Opfer, das zur Verhandlung erschienen war, als sich die beiden Männer bei ihr entschuldigten. Diese Frau war noch relativ glimpflich davongekommen.
Die Beute bei den Überfällen seit Jahresbeginn betrug nicht einmal 600 Euro. Anfang März wurden die beiden Beschuldigten auf frischer Tat erwischt und trotz Gegenwehr festgenommen. Beide Männer, vertreten von Nikolaus Rast und Philipp Winkler, gaben bei Gericht alle Taten zu, es täte ihnen sehr leid und sie würden sich schämen, verweigerten aber ansonsten die Aussage. Die Rechtsvertreter erklärten die Taten ihrer Mandanten mit deren Heroinsucht und wiesen auf deren ihr junges Alter hin.
Berufung wegen Strafhöhe
Richter Johannes Varga verkündete nach einem kurzen Prozess und ebensolcher Beratung des Schöffensenats das Urteil: Elf Jahre seien bei einem Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren „schuld- und tatangemessen“. Mildernd wurden das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit gerechnet, erschwerend vor allem, dass gezielt wehr- und hilflose Opfer ausgewählt wurden. Nach Beratung mit den Anwälten meldete das Duo Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb vorerst nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.