Nach dem der Prozess gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden heute in Wien begann, kritisierten seine Verteidiger das Urteil. Die Feststellungen des Erstgerichts seien „aktenwirdrig“.
Mit den Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen von sechs im Salzburger Swap-Prozess erstinstanzlich Verurteilten rund um Salzburg sEx-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) hat sich am Dienstag ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) auseinandergesetzt. Schadens Rechtsvertreterin Bettina Knötzl kritisierte das Erstgericht in besonders scharfen Worten.
In Salzburg sei ein menschenrechtswidriges Verfahren geführt und ein unfaires Urteil gesprochen worden, das fundamentale Mängel enthalte, meinte Knötzl. Schaden habe gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Swap-Geschäfte an das Land Salzburg zu übertragen: „Der Bürgermeister hat nichts verzockt. Er hat das Zocken gestoppt.“ Dem entgegen stehende Feststellungen des Erstgerichts nannte Knötzl „aktenwidrig“. Das Ersturteil habe Schaden „beruflich, politisch und wirtschaftlich vernichtet“.
Urteil sei „inhaltsleer“
Auch die Verteidiger der übrigen fünf Angeklagten - darunter Ex-SPÖ-Landesfinanzreferent Othmar Raus und der ehemalige Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus - zerpflückten das Urteil der ersten Instanz. Dieses sei „inhaltsleer“, enthalte „Scheinbegründungen“, sei „nicht schlüssig“, hieß es. Alle Handelnden hätten „das Beste für die Stadt“ gewollt und keinen Schadensvorsatz gehabt.
In der Sache geht es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurden zwischen Juni und August 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne finanzielle Gegenleistung übertragen, wobei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden sein soll. Die Übernahme der Swaps erfolgte laut Erstgericht aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen Schaden und Raus.
Der frühere Stadtchef Schaden, der im September 2017 zurücktrat, wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Raus und Paulus erhielten jeweils zwei Jahre, davon 18 Monate bedingt. Gegen diese Urteile hat auch die Staatsanwaltschaft berufen. Sie fordert höhere Strafen für Schaden, Raus und Paulus, bei Schaden explizit die Ausschaltung der bedingten Strafnachsicht. Wie der Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) entscheiden wird, wird erst am Mittwoch öffentlich verkündet, teilte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher zu Beginn des Gerichtstags mit.
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