Seit Mittwoch werden erste Exemplare der neuen E-Card mit Foto verschickt. Ab 1.1.2020 muss dann auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein. Der Fahrplan von Hauptverbands-Chef Alexander Biach sieht vor, dass bis 31. Dezember 2023 alle alten E-Cards gegen neue mit Foto ausgetauscht sein müssen, sofern keine Ausnahme besteht. Sowohl Biach als auch der zuständige Generaldirektor-Stellvertreter Volker Schörghofer und Sozialministerin Brigitte Zarfl betonten die erhöhte Sicherheit, die mit der neuen Karte verbunden sei. Die Identitätsprüfung für die Ärzte werde erleichtert. Als amtlicher Ausweis wird die E-Card aber nicht gelten.
Der Weg zum Foto auf der E-Card soll für alle Beteiligten - Versicherte, Sozialversicherung, Behörden und Gesundheitsanbieter - möglichst einfach und kostengünstig sein. Deshalb wurde festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern dem Hauptverband zur Verfügung gestellt werden.
Mehrheit der Versicherten erhält Karte mit Foto automatisch
85 Prozent der Versicherten müssen gar nichts tun, weil ein Foto aus einem behördlichen Register vorhanden ist. Sie erhalten ihre neue E-Card automatisch, bevor die alte abläuft - spätestens Ende 2023. Man kann sich aber nicht aussuchen, welches Foto auf die E-Card kommt. Das Ablaufdatum der eigenen E-Card findet man übrigens auf der blauen Rückseite rechts unten.
Jene 15 Prozent der Versicherten, von denen kein Foto in den Registern vorhanden ist, müssen ab 2020 rechtzeitig ein Foto zu einer Registrierungsstelle der Sozialversicherung bringen. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder unter 14 Jahren und Personen über 70 Jahren.
Bei Verstreichen der Foto-Nachreichfrist droht Kartensperre
Für die Beibringung des Fotos gibt es eine Frist von 90 Tagen. Über den Ablauf der Karte wird man auch im Zuge eines Arztbesuchs informiert. Wird die Nachfrist nicht genutzt, erfolgt eine Sperre der E-Card. In diesem Fall muss man persönlich einen elektronischen Ersatzbeleg bei der Krankenkasse holen, um Kassenleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Die Gesamtkosten der Austausch-Aktion bis 2023 werden mit 23,5 Millionen Euro angegeben, wobei Sozialversicherung, Finanzministerium und Innenministerium je ein Drittel davon tragen. Die Kosten pro Karte betragen 1,45 Euro.
Kronen Zeitung/krone.at
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