Erschütternde Szenen haben sich am zweiten Verhandlungstag rund um den gewaltsamen Tod eines erst 16 Jahre alten Mädchens abgespielt, das Anfang des Jahres erdrosselt unter Blättern in einem Park in Wiener Neustadt gefunden worden war. Die Mutter des getöteten Mädchens konnte ihren Schmerz über den Verlust ihrer Tochter beim Hereinführen des angeklagten Yazan A., dem Ex-Freund der Jugendlichen, nicht mehr verbergen und schrie den 20-Jährigen tränenüberströmt an: „Du hast mir mein Kind genommen!“ Am Donnerstag soll ein Urteil ergehen.
Die 41-Jährige sagte an Tag zwei des Mordprozesses als Zeugin aus und berichtete mit tränenerstickter Stimme stockend von der Beziehung ihrer Tochter mit dem syrischen Asylwerber. Eifersucht habe diese geprägt, ebenso Verbote etwa bezüglich des Kleidungsstils der Jugendlichen. Im Sommer des Vorjahres kam es zur Trennung, danach jedoch habe sich die Lage weiter verschlimmert. Immer wieder habe der Syrer Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen, wollte sich mit ihm treffen. „,Nur einmal, nur einmal‘, hat er geschrieben“, berichtete die Mutter vor Gericht. Ihre Tochter habe sich manchmal erweichen lassen, doch sie habe Angst vor dem jungen Mann gehabt.
Als die 16-Jährige in der Nacht auf den 13. Jänner nicht heimkam, habe sie sofort den 20-Jährigen angerufen, so die Mutter. „,Wo ist mein Kind, wo ist meine Kleine?‘, hab ich gefragt. Er hat gesagt, er ist in Wien, er weiß es nicht. Ich hab gesagt: ,Du weißt, wo sie ist‘, weil er ihr immer nachgefolgt ist. Ich hab gesagt, ich ruf jetzt die Polizei. Da meinte er: ,Ja, mach halt.‘ Da hab ich es schon gewusst.“
„Da liegt das Madl“
Nach Stunden der Suche sollten die Familie sowie Freunde im Anton-Wodica-Park die schreckliche Entdeckung machen. Die Freundin der Mutter schilderte die Situation weinend. So hätten ihre Kinder Schleifspuren und Schuhe der 16-jährigen Manuela entdeckt. Unter einem Laubhaufen habe sie selbst dann den Leichnam der Jugendlichen vorgefunden. „Ich hab die Kinder weggeschickt und den Notruf getätigt. Ich hab in den Hörer geschrien: ,Da liegt das Madl!‘“ Ihre Freundin über den Tod des Mädchens zu informieren, sei das Schlimmste gewesen. „Ich hab sie angerufen. Sie wollte wissen: ,Was ist mit der Kleinen?‘ Ich hab gesagt, bitte komm, ich kann es dir nicht sagen“, erzählte die 36-Jährige die dramatischen Geschehnisse.
Überdies schilderte sie, dass der Syrer die 16-Jährige im Sommer 2018 geschlagen und sexuell belästigt habe. Daraufhin habe die Jugendliche Schluss gemacht. „Aber das hat er anscheinend nicht akzeptieren können“, sagte die Freundin der Mutter. „Er war immer da, er hat sie nicht in Ruhe gelassen.“ Dies und ebenso auch die Angst des Mädchens vor dem 20-Jährigen wurde auch von weiteren Zeugen vor Gericht bestätigt. Sogar ein Annäherungsverbot gegen ihn habe bereits bestanden, gehalten habe er sich daran aber nicht.
Am Abend vor der Tat sollte es dann zu einem klärenden Gespräch zwischen den beiden kommen. Der 20-Jährige sei im Besitz eines freizügigen Fotos der 16-Jährigen gewesen, das das Mädchen ihn löschen lassen wollte, aus Angst, dass es der junge Asylwerber ins Netz stellen würde. Begleitet wurde die Jugendliche dabei von ihrem Stiefbruder und ihrem Großcousin. Beim Treffen sei es dann zu einer Messerattacke des Angeklagten auf den Stiefbruder gekommen.
„Das war jetzt schön knapp“
Der Großcousin habe den Angriff daraufhin abgewehrt - wurde sich allerdings offenbar im Nachhinein der Tragweite des Vorfalls und dem Ernst der Lage bewusst. „Ich hab das zunächst gar nicht so mitbekommen, aber nachher hab ich mir gedacht: ,Das war jetzt schön knapp‘“, berichtete der Stiefbruder.
Der Prozess gegen den 20-jährigen Angeklagten - er steht wegen Mordes, Körperverletzung, versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Nötigung sowie sexueller Belästigung vor Gericht - ist noch bis Donnerstag anberaumt, dann soll auch ein Urteil ergehen. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Syrer bis zu 15 Jahre Haft. Nach wie vor spricht der Angeklagte von einem „Unfall“, der das Mädchen das Leben gekostet habe.
Gutachter empfiehlt Einweisung
Mittlerweile kam auch der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bezüglich des Angeklagten zu einem Ergebnis. Der Syrer hatte sich bislang geweigert, ein Gespräch mit dem Experten zu führen, weshalb dieser den 20-Jährigen im Zuge der ersten beiden Verhandlungstage beobachtet und ihm gelegentlich Fragen gestellt hatte. Aus seinen Beobachtungen kam er zu folgendem Schluss: Er diagnostizierte bei dem Angeklagten eine „kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen“.
Der Beschuldigte würde Täter-Opfer-Umkehr betreiben und die Tat als Unfall „verniedlichen“. Es fehle ihm an Selbstkritik, er empfinde schnell Kränkung, und die Frustrationstoleranz bei dem 20-Jährigen sei sehr niedrig. Bereits Kleinigkeiten würden ihn aus dem Lot bringen. Auch sei er hochaggressiv, ein Konflikt würde sich bei ihm immer weiter aufschaukeln und schlussendlich die „Sicherungen durchbrennen“ lassen, so der Sachverständige. Auch neige der 20-Jährige zu Gewalt- und Wutausbrüchen. Deshalb empfahl Walzl die Einweisung und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dies wurde sogleich von der Staatsanwaltschaft beantragt.
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