Yazan A., jener 20-jährige Syrer, der Mitte Jänner seine 16 Jahre alte Ex-Freundin Manuela K. in einem Park in Wiener Neustadt mit einem Gürtel erdrosselt hat, ist am Donnerstagnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt einstimmig zu 15 Jahren Haft wegen Mordes, Störung der Totenruhe, Körperverletzung und sexueller Belästigung verurteilt worden. Zudem wird der Syrer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess gegen Yazan A. hatte bereits am Dienstag begonnen. Drei Tage lang beschäftigte sich das Gericht mit jenem schrecklichen Drama, das sich in der Nacht auf den 13. Jänner im Anton-Wodica-Park zugetragen hat. Über 20 Zeugen und drei Sachverständige sagten aus.
Mädchen mit Gürtel erwürgt
Laut Anklage lauerte der damals noch 19 Jahre alte Syrer seiner Ex-Freundin Manuela K., die nach einer Partynacht auf dem Heimweg war, im Park auf. Yazan A. erwürgte das Mädchen mit seinem Gürtel. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk gab es eine mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen den Hals des Mädchens.
Die 16-Jährige erlitt durch das Drosseln mit einem „bandförmigen Gegenstand“ Einblutungen und Quetschungen der tiefen Halsmuskeln, Brüche des Ringknorpels, des Kehlkopfgerüstes und des Zungenbeinhorns sowie eine hochgradige Quetschung, Schwellung und Einblutung im Bereich der Kehlkopfweichteile. Die Jugendliche erstickte und es kam zu einer Atem- und Hirnlähmung.
Die Abdruckspur ist laut Denk bandförmig und zwei bis drei Zentimeter breit und stimmt mit dem Gürtel aus der Hose des Angeklagten überein. Die Ösen und die Textilform des Gürtels haben auf der Haut einen Abdruck hinterlassen. Zudem wurden an den Enden des Gürtels ausschließlich DNA-Spuren des Syrers festgestellt. Der Angriff dürfte überraschend für das Opfer gewesen, das sich dabei in Bauchlage befand, da es auch Erde des Bodens eingeatmet hatte. Danach wurde die Leiche geschändet.
„Du hast mir mein Kind genommen“
Die Leiche von Manuela K. wurde am nächsten Tag unter einem Laubhaufen entdeckt. Die 41-jährige Mutter des Mädchens sagte an Tag zwei des Mordprozesses als Zeugin aus und berichtete mit tränenerstickter Stimme stockend von der Beziehung ihrer Tochter mit dem syrischen Asylwerber. Eifersucht habe diese geprägt, ebenso Verbote etwa bezüglich des Kleidungsstils der Jugendlichen. Im Sommer des Vorjahres kam es zur Trennung, danach jedoch habe sich die Lage weiter verschlimmert. „Du hast mir mein Kind genommen“, schrie die Frau dem Angeklagten im Gerichtssaal entgegen.
Am zweiten Verhandlungstag hatte auch der psychiatrische Gerichtssachverständige Manfred Walzl ausgesagt. Er diagnostizierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
„Glaube an euer Gesetz“
„Ich glaube an euer Gesetz und eure Gerechtigkeit, aber ich bleibe bei meiner Aussage. Ich hab‘ den Mord nicht begangen“, sagte der Beschuldigte in seinen Schlussworten. „Ich habe genug Scheiße gebaut. Ich bin noch jung, junge Leute machen Fehler. Aber ich hab‘ den Mord nicht begangen.“
„Meilenweit“ von Milderungsgründen entfernt
Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben - sie hielten ihn einstimmig für schuldig. Erschwerend wurden das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie die grausame, qualvolle Vorgehensweise gewertet, sagte Richter Kurt Weisgram. Von Milderungsgründen wie dem Beitrag zur Wahrheitsfindung oder einem reumütigen Geständnis sei man „meilenweit entfernt“ gewesen, begründete der Richter die Verhängung der Höchststrafe. „Von Reue gab es keine Spur“, sagte Weisgram. Der Opferfamilie wurde ein Schmerzengeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen.
Die Staatsanwältin Antonella Baca gab keine Erklärung ab. Anwalt Andreas Reichenbach meldete volle Berufung an.
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