Zwei Testpersonen, beide 17 Jahre alt, begaben sich für die Konsumentenschützer in 15 Wettcafes, um dort auf den Ausgang von Fußballspielen zu setzen. In zwölf der Lokale "konnten die Jugendlichen problemlos ihre Wetten abschließen", berichtet der "Konsument". "In keinem dieser Lokale wurde eine Ausweiskontrolle vorgenommen."
Auszahlung des Gewinnes verweigert
Strafbar machen sich nicht nur die Betreiber, die für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes zuständig sind, sondern auch die minderjährigen Spieler. Sollten sie tatsächlich gewinnen, können die Jugendlichen übrigens auch nicht sicher sein, dass sie den Gewinn ausbezahlt bekommen: Als einer der Tester seinen Wettschein einlösen wollte, schaltete der Betreiber plötzlich auf korrekt. An der Kassa wurde nach Alter und Ausweis gefragt und die Auszahlung schließlich mit dem Hinweis verweigert, dass der Spieler nicht volljährig sei.
Nur in drei Wettbüros verhielten sich die Betreiber laut den Testern gesetzeskonform: Sie verwiesen die Jugendlichen des Lokals, nachdem diese keine Ausweise vorweisen wollten.
"Wir kennen Zwölfjährige, die schon Wetten abschließen"
"Etwa 40 Prozent der zum Zeitpunkt der Erstberatung bereits erwachsenen Betroffenen schildern, dass sie als Jugendliche unter 18 Jahren gespielt und Probleme mit dem Spielen hatten", sagte Izabela Horodecki, Leiterin der Spielsuchthilfe Wien. "Die Problematik hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Wir kennen Zwölfjährige, die schon Wetten abschließen", berichtete Michaela Sint, Jugendtreff-Leiterin und Sozialarbeiterin beim Verein Rettet das Kind. Rein quantitativ betrachtet, sei "die Spielsucht sicherlich das größte Suchtproblem unter Jugendlichen".
Der Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz sieht vor, dass sich die Spieler beim Betreten des Lokals ausweisen müssen. Die Betreiber von Wettbüros waren aber schon bisher zu Kontrollen verpflichtet. Die Konsumentenschützer kündigten jedenfalls an, man wolle überprüfen, ob sich künftig alle an die Gesetze halten werden.
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