Ja, so etwas gibt es . Natürlich nicht als Fachbegriff, sondern schlichtweg in unserer Wahrnehmung.
Wie kann es denn zum Beispiel sein, dass ein Kärntner Landwirt 21 Rinder kläglich verdursten lässt und mit einer Diversion davonkommt? Lediglich 1000 Euro Strafe muss der Mann bezahlen. Völlig zurecht sind viele Tierfreunde entsetzt und empfinden dieses Urteil als billig. Allerdings wird der Tagessatz immer an den Möglichkeiten des des Verurteilten bemessen - wer wenig verdient, für den sind 1000 Euro naturgemäß viel Geld. Sehe ich ein - aber in solchen Fällen muss ein Tierhalteverbot auf Lebenszeit obligatorisch sein! Und das hagelt es leider auch selten.
Bessere Nachrichten gibt es diesbezüglich aus Wien. Die Tierschutzombudsstelle sammelt in der Tier & Recht-Datenbank Gerichtsentscheidungen und stellt die Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung. So erfährt man, dass dieses Jahr schon einige Tierquäler abgestraft worden sind. Etwa ein Mann, der ein Meerschweinchen zu Tode quälte - er wurde nicht nur vom Straflandesgericht verurteilt, sondern auch mit einem dauerhaften Tierhalteverbot belegt. Außerdem: Ein Standler am Wiener Brunnenmarkt hat neben einer saftigen Geldstrafe ein Halteverbot für Karpfen ausgefasst, weil er die Fische tierquälerisch gehalten hat. Und so lässt sich die Liste fortsetzen. Es geht also doch! Und es ist großartig, dass die TOW der Allgemeinheit diese Informationen zur Verfügung stellt. Denn bei den meisten grausamen Fällen von Tierquälerei da draußen erfährt man nie, wie es ausgegangen ist. Selten empfinde ich es so, dass Gerechtigkeit gesiegt hat. Aber immerhin setzt es nicht überall Billigurteile.
Maggie Entenfellner, Kronen Zeitung
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