Drei Tage lang hatte der Prozess gegen Tomanek gedauert. Staatsanwältin Christin Amschl ging davon aus, dass der Jurist den Brand in seiner Wohnung im Dezember 2008 selbst in Auftrag gegeben hat, um die Versicherungssumme zu kassieren. Der Brandleger, ein Steirer, soll von einem ehemaligen Mitarbeiter des Anwalts angeheuert worden sein. Es brannte tatsächlich, und die Versicherung bezahlte, aber das Ehepaar Tomanek wies von Anfang an jede Mitschuld von sich.
Ehefrau und Staatsanwältin im Clinch
Der Anwalt betonte, er habe sich nie in Geldnöten befunden. Seine Ehefrau war vor Gericht stets teuer und äußerst figurbetont gekleidet, lieferte sich aber mit der verblüfft-schockierten Staatsanwältin mehrere laute Wortgefechte, bei denen sie wenig von nobler Zurückhaltung zeigte. Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, hatte sie mit dem ehemaligen Mitarbeiter ihres Mannes sehr engen Kontakt. Daraufhin soll auch das Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem "Chauffeur und Hundesitter" merklich abgekühlt sein. Der Ex-Mitarbeiter schwieg jedenfalls konsequent vor Gericht, bekannte sich aber am zweiten Verhandlungstag der Brandstiftung für schuldig.
Eifersucht als Motiv für Anstiftung zur Tat
Sein Motiv, den Wohnungsbrand anzustiften, sei Eifersucht gewesen, so Verteidiger Rudolf Mayer über den Ex-Mitarbeiter von Tomanek. Für eine Schuld des Anwalts und seiner Frau gebe es "nicht den geringsten Beweis", meinte Verteidiger Gerald Ruhri. Und Anwalt Manfred Ainedter betonte, die Reputation seines Mandanten Werner Tomanek stehe auf dem Spiel. Es sei überhaupt "kühn, auf diese Beweise eine Anklage zu gründen".
Der Brandsachverständige erklärte am letzten Verhandlungstag überraschend, es habe nie die Gefahr einer Feuersbrunst bestanden, also wurde der Anklage wegen Brandstiftung der Boden entzogen.
Freispruch für Tomanek
Tomanek und seine Frau wurden freigesprochen. Der Ex-Mitarbeiter wurde wegen Anstiftung zur schweren Sachbeschädigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der eigentliche Brandleger wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, wobei darin auch die Strafe für einen schweren Raub enthalten ist. Sein Raubkomplize, der mit dem Brand nichts zu tun hatte, bekam eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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