Regierung dementiert
Wirbel um „abgeschwächtes“ deutsches Klimapaket
Die deutsche Bundesregierung will ihr im September vereinbartes Klimaschutzpaket bereits diese Woche verabschieden. Die finale Version des Papiers sorgt nun für Wirbel. Einem Medienbericht zufolge soll die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel einige wesentliche Punkte abgeschwächt haben. Unter anderem war in dem Bericht die Rede von einer Abschwächung des Punkts „Treibhausneutralität bis 2050“. Die Regierung dementiert: Von einer „Abschwächung wesentlicher Punkte“ könne „keine Rede sein“, erklärt das Umweltministerium.
„Der für die Klimapolitik entscheidende Kern des Vorhabens, die jahresscharfen Sektorziele von 2020 bis 2030, ist und bleibt voll wirksam“, heißt es. Das Ministerium hat den 60-seitigen Referentenentwurf des Gesetzes im Internet veröffentlicht. Das Gesetz solle eine zentrale Rolle im geplanten Klimaschutzpaket der Koalition spielen. Es schreibt unter anderem die CO2-Einsparziele der einzelnen Sektoren und den Kontrollmechanismus zum Erreichen dieser Ziele fest. Die Sektoren sind im Einzelnen die Energiewirtschaft, die Industrie, der Verkehrsbereich, der Gebäudesektor, die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Sonstiges.
Kanzleramt betont: Pariser Klimaabkommen ist Maßstab
Auch Kanzleramtsminister Helge Braun verteidigt das geplante Klimaschutzgesetz gegen Kritik. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens seien der Maßstab für das Klimaschutzprogramm der deutschen Regierung, sagte Braun am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Eine von Umweltschützern geforderte Ausrufung des nationalen Klimanotstandes - wie bereits etwa im österreichischen Nationalrat geschehen - lehnte Braun ab.
Laut dem „Spiegel Online“-Bericht ist aber lediglich das Ziel, Deutschlands CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken, von den anfänglichen Plänen übrig geblieben. Auch die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Klimaziele seien abgeschwächt worden.
Keine jährliche Begutachtung durch Klimarat?
Der sogenannte Klimarat, ein von der Regierung eingesetztes Expertengremium, solle, anders als zunächst geplant, kein jährliches Hauptgutachten mehr erstellen, in dem die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz überprüft werden. Er soll demnach auch keine Vorschläge mehr machen dürfen, wie die zuständigen Ministerien nachjustieren können, wenn CO2-Einsparungsziele in einzelnen Wirtschaftssektoren verfehlt zu werden drohen.
Union und SPD hatten sich im September auf ein Klimapaket geeinigt. Dieses sieht unter anderem vor, dass der Ausstoß von CO2 im Verkehrs- und Wärmebereich ab 2021 zunächst nur mit zehn Euro pro Tonne bepreist werden soll. Der Preis soll dann schrittweise bis 2025 auf 35 Euro ansteigen. Grüne und Umweltschützer kritisierten die geplanten Maßnahmen als zu zögerlich.
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