Am 8. Dezember 2018 soll ein Beziehungsstreit in Steyr in Oberösterreich derart eskaliert sein, dass der 18-jährige Saber A. seine Freundin Michelle (16) mit einem Messerstich in die Lunge tötete. Er sagt, es sei nur ein Unfall gewesen. Seit Dienstag muss sich der Afghane am Landesgericht Steyr wegen Mordes verantworten.
Der Prozess wegen Mordes begann am Dienstag mit ernsten Worten des Staatsanwalts: Es sei ein schwieriges Verfahren, weil „es scheint, dass das Urteil schon gefallen ist“. Von Steyr müsse daher das Signal ausgehen, dass jeder einen fairen Prozess bekomme. Er appellierte an die Geschworenen, nach Fakten zu entscheiden, nicht nach der „Stimmungslage im Land“.
Dann schilderte Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch die Beziehung des heute 18-jährigen Afghanen zu dem 16-jährigen Opfer. Die beiden lernten einander demnach im Internet kennen und verliebten sich. Er sei aber immer dominanter und eifersüchtiger geworden, habe ihr den Kontakt zu anderen Burschen verboten. Es gab immer öfter Streit und schließlich kam es zu zwischenzeitlichen Trennungen. Der Angeklagte bestätigte die On-Off-Beziehung, bestritt aber die Eifersucht und das Kontrollverhalten.
Mädchen Messer in den Rücken gerammt
Im Dezember 2018 hatten sich die beiden wieder einmal versöhnt. Er besuchte seine Freundin in der Wohnung ihrer Mutter und das Pärchen zog sich ins Zimmer des Mädchens zurück. Dort soll die 16-Jährige über ihre Gefühle gesprochen und gesagt gaben, dass sie nicht glücklich sei und ihn hasse. Daraufhin soll er ein Messer genommen und ihr in den Rücken gerammt haben. Sie verblutete. Er sei noch die ganze Nacht im Zimmer geblieben, habe die Leiche zugedeckt, die Tatwaffe versteckt und die Tür verbarrikadiert, so Rauch. Dann sei er aus dem Fenster gesprungen und nach Wien geflüchtet. Am 11. Dezember stellte er sich aufgrund des massiven Fahndungsdrucks der Polizei.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Afghane in seiner ersten Einvernahme behauptet, er habe seiner Freundin das Messer reichen wollen, ihm sei schwindelig geworden und er sei auf sie gefallen. Dabei sei es zu den tödlichen Verletzungen gekommen. Später verweigerte der Angeklagte jede Aussage und auch eine Tatrekonstruktion. Laut Auswertung seines Smartphones habe er die Tat in Videos in sozialen Medien aber zugegeben.
„Kein Tötungsvorsatz“
Verteidiger Andreas Mauhart sieht in den vom Angeklagten geposteten Videos hingegen „das größte entlastende Element des Prozesses“. Für ihn liegt kein Mord vor, wie die Staatsanwaltschaft die Tat wertet. Aus einem einzigen Stich einen Mordvorsatz abzuleiten sei „mutig“, findet Mauhart. Dass dabei genau ein wichtiges Blutgefäß in der Lunge getroffen wurde, sei Pech gewesen. Er kündigte an, sein Mandant werde sich teilschuldig bekennen. Er sei „schuld am Tod des Mädchens“, habe aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Der Angeklagte selbst bekannte sich dann aber nicht schuldig.
Der Angeklagte kam 2016 nach Österreich, damals war er 15. Der heute 18-Jährige, der gut Deutsch spricht, bekam kein Asyl, aber aufgrund seiner Jugend subsidiären Schutz. Mittlerweile wurde ihm dieser entzogen. Unklar ist, ob diese Entscheidung rechtskräftig ist. Er war zunächst in Niederösterreich untergebracht, dann erreichte er, dass er nach Steyr ziehen kann, weil er in der Nähe seiner Freundin, dem späterem Opfer, sein wollte.
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