Schädel zertrümmert

Mordversuche an Frauen: 20 Jahre Haft, Einweisung!

Wien
08.10.2019 17:59

Werner B., der Ende Dezember 2018 zwei Frauen mit einer Eisenstange bzw. einem Maurerhammer attackiert hatte, ist am Dienstagnachmittag wegen zweifachen versuchten Mordes und letztendlich nicht wegen schweren Raubes, sondern wegen schweren Diebstahls zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dass die Frauen überlebt haben, grenzt an ein Wunder.

Der Mann soll aus sexueller Unzufriedenheit ab Anfang Dezember bei U-Bahn-Stationen Frauen im Alter von 25 bis 40 Jahren abgepasst haben und ihnen mit dem Rad nachgefahren sein. Er wollte sie ansprechen und fragen, ob sie mit ihm Sex haben wollen. Weil er sich aber letztendlich nicht traute, wurde er laut Staatsanwaltschaft immer frustrierter - und attackierte schließlich am 30. und 31. Dezember die zwei Wienerinnen.

(Bild: Jöchl Martin)

„An Brutalität kaum zu übertreffen“
„Das ist an Brutalität kaum zu übertreffen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer und präsentierte zwei DIN-A3-große Lichtbilder von einem Opfer. Das Gesicht der Frau war nach der Attacke auch ansatzweise nicht mehr zu erkennen. Die Taten „machen fassungslos“. Auf die Frage nach dem Warum, meinte die Anklägerin: „Die Frauen waren schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort.“ Opfer und der Täter hätten sich nicht gekannt, die Frauen „hatten keine Chance“.

Zu den Vorwürfen bekannte sich der vierfache Familienvater vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) von Anfang an vollinhaltlich schuldig. „Ich wollte nie jemanden verletzen, es ist einfach passiert. Ich hab‘ vier Kinder und eine liebevolle Frau“, beteuerte der 42-Jährige vor Gericht. „Aber dann zerstören sie zwei Menschenleben“, meinte der Richter. „Das wollte ich eigentlich nie machen“, erwiderte der 42-Jährige. Seine Verteidigerin Astrid Wagner meinte, der Angeklagte sei zuvor nie als gewalttätig in Erscheinung getreten. „Umso überraschender und entsetzlicher ist das, was hier geschehen ist.“

(Bild: Martin A. Jöchl)
Anwältin Astrid Wagner (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Anwältin Astrid Wagner

Frau verfolgt und mit Eisenstange zugeschlagen
Am 30. Dezember postierte sich der Mann nach Mitternacht mit seinem Fahrrad in der Nähe der U-Bahn-Station Margaretengürtel, um Frauen abzupassen, die alleine unterwegs waren. Mehrmals fuhr er Frauen nach, war aber dann doch zu feige, um sie anzusprechen. Nach fünf Stunden war er derart frustriert, dass er mit einer 1,58 Kilogramm schweren Eisenstange, die er bei einer Baustelle gefunden hatte, einer 25-Jährigen folgte, die nach 5 Uhr von einem Lokalbesuch nach Hause unterwegs war.

Die Frau bemerkte nicht, dass sie verfolgt wurde. Kurz vor ihrer Wohnung in der Margaretenstraße drosch ihr der Täter die Stange mit voller Wucht von hinten auf den Kopf. Die 25-Jährige stürzte zu Boden und kam in Rückenlage zu liegen. Als sie sich aufzurichten versuchte, schlug ihr der Mann laut Anklage die Stange noch zwei bis drei Mal ins Gesicht. Sie verlor das Bewusstsein.

Hier, in der Margaretenstraße in Wien, wurde die 25-Jährige angegriffen. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Hier, in der Margaretenstraße in Wien, wurde die 25-Jährige angegriffen.

Täter wollte sich an Opfer vergehen
Dann nahm ihr der Täter ihre Brieftasche aus der Jackentasche, fuhr mit dem Rad zu einer nahen Postfiliale und versuchte Geld zu beheben. Als das nicht gelang, kehrte er an den Tatort zurück, um sich am wehrlosen Opfer zu vergehen. Als er jedoch sah, wie er die Frau zugerichtet hatte, ließ er von seinem Vorhaben ab und wählte den Notruf, wobei er behauptete, er habe die Verletzte zufällig am Gehsteig gefunden.

Die 25-Jährige verbrachte in einem Spital mehr als drei Wochen im künstlichen Tiefschlaf, ehe ihr Überleben gesichert war. Ihre Schädel- und Kopfverletzungen waren laut einer gerichtsmedizinischen Expertise „unmittelbar lebensbedrohend“. Wäre nicht rasche ärztliche Hilfe erfolgt, wäre die 25-Jährige nach Dafürhalten des Gerichtsmediziners Christian Reiter gestorben.

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Ihr Gesicht ist aufgrund der Schwere der Verletzungen seitdem entstellt. „Das ist nicht mehr die Person, die sie mal war“, sagte Reiter. Allein im Gesicht mussten 24 Metallplatten eingesetzt werden. Dennoch zeigte die Frau am Dienstag vor Gericht Lebenswillen und sagte: „Ich möchte wieder im Leben stehen.“

Leiden mit Genuss beobachtet
Der zweite inkriminierte Überfall ereignete sich am 31. Dezember im Resselpark. Die Betroffene - eine damals 36 Jahre alte Frau - habe ihn „deppert angeschaut“, so der Mann. Das habe ihn geärgert, daher habe er beschlossen, „dass ich ihr eine drüberklopfe mit dem Hammer“. Weshalb er da bereits einen 800 Gramm schweren Maurerhammer eingesteckt hatte, konnte er nicht sagen.

Die 36-Jährige erlitt einen Eindrückungsbruch des Schädels verbunden mit einem Bruchspalt absteigend in die Schädelbasis und Hirnblutungen. Dennoch gelang ihr die Flucht, wobei sie jedoch mehrfach stürzte, was der Täter eigenen Angaben zufolge mit Genuss beobachtete. „Es hat mir getaugt, dass die Frau ein paar Mal auf die Fresse gefallen ist. Das habe ich lustig gefunden. Sonst habe ich keine Gefühle dabei empfunden“, gab er dazu an.

Täter kontaktierte Mutter des Opfers
Die Frau hatte zwar körperlich weniger schlimme Verletzungen erlitten, dafür ist sie seither aber psychisch stark beeinträchtigt und war nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen. Ihr wurden 30.900 Euro Schmerzengeld zugesprochen, der 25-Jährigen 46.900 Euro. Deren Mutter - der Beschuldigte kontaktierte sie nämlich kurz vor seiner Festnahme und erkundigte sich über den Gesundheitszustand der Tochter - wurden 1000 Euro Schockschaden zugesprochen.

(Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)

Zurechnungsfähig und hochgefährlich
Für den beigezogenen Gerichtspsychiater Peter Hofmann stand fest, dass der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten zwar zurechnungsfähig war, aber hochgefährlich ist. Ausschlaggebend dafür ist dem psychiatrischen Gutachten zufolge eine Persönlichkeitsstörung, die auf hirnorganische Defekte aufgrund erlittener Hirnhautentzündungen zurückzuführen ist. Da davon auszugehen ist, dass der Mann unter dem Einfluss der Krankheit mit großer Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten mit schweren Folgen begehen würde und die Gefährlichkeitsprognose dermaßen ungünstig ist, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Mildernd wurden das Geständnis sowie dass es beim Versuch geblieben ist und die verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung gewertet. Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen, die Vorstrafen, der schnelle Rückfall und die brutale und heimtückische Tatbegehung, sagte Richter Ulrich Nachtlberger.

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