Dass der Deutsche die Positionen des FPÖ-Chef nicht unterstützt, ist dem „Hassposting“ nicht sonderlich schwer zu entnehmen. „Für das Wort ,ungewaschen‘ entschuldige ich mich allerdings“, betonte der 47-Jährige am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht.
Die angeblich ehemalige Mitgliedschaft bei einer „braunen“ Burschenschaft und das Tragen der Kornblume seien laut dem 47-Jährigen ein „Indiz für rechtsextremes Verhalten“. Dennoch nehme er seine anstößige Wortwahl zurück, „da sich dass nicht gehört“.
Aus Emotionen heraus
Anlass zu diesem Verhängnis gab sein damaliges kompliziertes Liebesleben. Die Gattin des Deutschen habe nämlich kurz zuvor von seinem Verhältnis zu einer afrikanischen Frau erfahren. „Zudem war ich nicht nüchtern. Ich habe mit einem Freund eine halbe Kiste Bier geleert“, erklärte der Angeklagte vor Richterin Martina Eberherr.
Geldstrafe verhängt
Sie verurteilte den Deutschen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 € – die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Zusätzlich muss er 100 € Entschädigung an Hofer zahlen und das Urteil auf Twitter veröffentlichen.
Das nächste Mal wird der 47-Jährige seinen Unmut wohl am Stammtisch und nicht im Internet preisgeben.
Hannah Tilly
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