Salzburger Horror-Hof
Ein 37-jähriger Flachgauer muss sich nun doch nicht vor dem Landesgericht verantworten: Die zuständige Richterin verhängte neun Monate bedingte Haft in Form einer Strafverfügung, nachdem der Vater am 1. Mai mit seinem nicht zugelassenen Oldtimer-Traktor über eine Böschung stürzte (die „Krone“ berichtete).
Sein mitfahrender Sohn (5) kam dabei ums Leben, der Mann hatte bei dem folgenschweren Unfall 1,62 Promille Alkohol im Blut. Möglich macht die Verurteilung ohne Prozess ein „Mandatsverfahren“, das in der Strafprozessordnung geregelt ist. Dieses Verfahren wird nur selten angewandt, die Staatsanwaltschaft kann noch Einspruch erheben.
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