Ist Philippa Strache vor Strafverfolgung sicher, wenn sie ihr Nationalratsmandat annimmt? Rechtsexperten sind überzeugt, dass sich die Ehefrau des ehemaligen FPÖ-Chefs auch als wilde Abgeordnete nicht hinter ihrer Immunität im Parlament verstecken kann. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die bei der FPÖ in Ungnade gefallene Ex-Tierschutzbeauftragte wegen des Verdachts der Veruntreuung.
Sollte die Justiz dahinterkommen, dass sich das Ehepaar Strache auf Parteikosten bereichert hatte, drohen bis zu drei Jahre Haft. Davor kann sie auch nicht ein politisches Amt bewahren, sind sich Kenner der österreichischen Rechtslandschaft sicher: Die Behörde müsste zwar offiziell pro forma wie bei anderen Fällen wegen einer Auslieferung der Ehefrau des gestürzten FPÖ-Parteichefs im Hohen Haus anfragen, dieser stünde aber juristisch nichts im Weg.
Kein Schutz für strafbare Handlungen vor Amtsausübung
Denn mögliche Verwicklungen in gerichtlich strafbaren Handlungen, die noch vor der Ausübung eines politischen Amtes passiert sind, fallen nicht unter den Schutz vor einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Ein Experte erklärt das im Gespräch mit der „Krone“ beispielhaft so: „Das ist wie bei einer Lebensversicherung. Schließt man diese im Wissen eines ärztlichen Befundes als quasi Todkranker ab, genießt man keinen Schutz.“
Die Straches sollen Spesenkonten der Partei privat genutzt haben - das Paar steht unter Verdacht, Privatausgaben mit Scheinbelegen getarnt zu haben. Dabei dürften ein Ex-Bodyguard und eine frühere Büromitarbeiterin ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Sie sollen die Scheinbelege der FPÖ weiterverrechnet haben.
Philippa Strache hatte angekündigt, sich bis Mittwoch entscheiden zu wollen, ob sie ihr Mandat annimmt oder zurückweist. Sie würde dann als wilde Abgeordnete fungieren - die FPÖ will mit ihr nichts mehr zu tun haben.
Kronen Zeitung/krone.at
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