Ein 21-jähriger Autofahrer, der einen Unfall mit zwei toten Jugendlichen verursacht hat, ist am Dienstag am Landesgericht Wels zu neun Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Urteil - mit „fahlem Beigeschmack“, wie es der Richter nannte - ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt legte Berufung ein.
Der Serbe war am frühen Abend des 25. Mai mit überhöhtem Tempo in eine ampelgeregelte Kreuzung in Wels gerast und hatte ein Moped erwischt. Der 15-jährige Lenker und seine 14-jährige Freundin wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital eingeliefert. Wenige Tage später starben die Jugendlichen.
Nachdem der Prozess zuletzt vertagt worden war, wurden diesmal die Angaben des Zeugen verlesen. Zusätzlich kam der Gutachter zu Wort, der sich auf die technischen Begebenheiten sowie Zeugenaussagen stützen musste, weil die Überwachungsanlage bei der Ampel zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Betrieb war. Laut dem Gutachter gebe es drei Varianten, wie der Angeklagte mit 85 bis 90 km/h in die Kreuzung eingefahren sein könnte: Wenn er erst kurz zuvor beschleunigt hätte, könnte die Ampel auf Grün gestanden sein, ebenso könne die Ampel aber auf Rot/Gelb bzw. Rot gewesen sein. Zweitere Variante - Rot/Gelb - hielt der Gutachter für die wahrscheinlichste, da sie auch mit der Zeugenaussage einer Fußgängerin übereinstimme. Richter und Staatsanwalt schlossen sich der Meinung des Gutachters an.
Urteil mit „fahlem Beigeschmack“
Der Angeklagte fasste eine neunmonatige bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe aus. Als strafmildernd wurde u. a. gewertet, dass er geständig und bisher unbescholten war. Dennoch habe das Urteil einen „fahlen Beigeschmack“, so der Richter, aber man müsse sich auf die Fakten konzentrieren und an das Gesetz halten. Straferschwerend habe sich ausgewirkt, dass der Unfall zwei Todesopfer gefordert hat.
Der Familie des 15-jährigen Mopedlenkers wurden zudem 500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Die Hinterbliebenen des Mädchens haben bereits 2000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Beschuldigten erhalten. Bezüglich der darüber hinaus geforderten 1000 Euro verwies der Richter die Familie auf den Zivilrechtsweg. Die Staatsanwaltschaft wird außerdem gegen zwei Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten.
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