Jener Afghane (18), der am Mittwoch in Steyr zu 13,5 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden ist, geht in Berufung. Sein Anwalt wird Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Der Bursch hatte im Dezember des Vorjahres seine 16-jährige Freundin in deren Kinderzimmer mit einem Messerstich getötet, wie die Geschworenen im Prozess befanden.
Die Geschworenen hatten den Mann am Mittwoch einstimmig des Mordes für schuldig befunden. Das Gericht hielt bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren für angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Erklärung abgegeben. Die Verteidigung hatte zunächst Bedenkzeit erbeten und nun Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Hasse dich schon so lange“
Vor dem Richter schwieg der heute 18-Jährige - zum Tatzeitpunkt war er erst 17 - am Tag des Urteils noch eiserner als am Tag zuvor. Allerdings ließ das Gericht mehrere Audiodateien abspielen, die auf dem Handy des Angeklagten bzw. jenem des Opfers gespeichert waren. Einige davon waren gelöscht und von den Kriminalisten rekonstruiert worden.
Auf jenen vom Nachmittag des Tattages waren sowohl der Angeklagte als auch - vor allem - seine Freundin zu hören. Aus den teils abgerissenen Gesprächen lässt sich schließen, dass die 16-Jährige sich trennen wollte. In einer vom Richter als „das letzte Lebenszeichen“ bezeichneten Aufnahme sagt sie unter anderem: „Ich hasse dich schon so lange.“
„Ich habe einen Mord gemacht“
Weitere Audiodateien wurden erst ab 21.30 Uhr aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen den Ermittlungsergebnissen zufolge bereits tot. Auf diesen Aufnahmen ist nur der Angeklagte zu hören, wie er - laut Übersetzung - weinend unter anderem sagt: „Ich habe einen Mord gemacht“, „Gott vergibt mir nicht“ und „Ich entschuldige mich“. Der Afghane lauschte seiner eigenen Stimme mit hängendem Kopf und auf den Boden gerichtetem Blick, wollte aber nichts dazu sagen.
Angeklagter spricht von Unfall
Am 8. Dezember 2018 soll der Beziehungsstreit derart eskaliert sein, dass der 18-Jährige seine Freundin mit einem Messerstich in die Lunge tötete. Er sagt, es sei nur ein Unfall gewesen. Er sei betrunken gewesen. Als ihn seine Freundin gebeten habe, ihm das Messer zu reichen, weil sie einen Verband an ihrem Fuß wechseln wollte, sei ihm schwindelig geworden. Er sei gestürzt und habe sie mit der Klinge getroffen, lautete seine Version.
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