Während das Facebook-Profil der FPÖ gerade einmal rund 130.000 Nutzern gefällt, hat jenes von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache beinahe stolze 790.000 Fans - daher würde sich die Partei die Seite gerne einverleiben. Doch eine Fusion der beiden Profile ist laut der sozialen Plattform nicht erlaubt - dies verstoße gegen die Richtlinien. Nachdem ihm nach dem Ibiza-Skandal die Administratorenrechte entzogen wurden, will Strache die Herausgabe der Zugangsdaten zu seiner Fanseite wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.
„Das Zusammenführen dieser Seiten verstößt gegen unsere Richtlinien. Wir erlauben eine Zusammenführung, wenn beide Seiten einen ähnlichen Namen und dasselbe Thema darstellen. Dies ist hier nicht der Fall“, hieß es in einem Statement eines Facebook-Sprechers. Namensänderungen und -zusammenführungen dürften „nicht zu einer irreführenden oder unbeabsichtigten Verbindung führen“. Eine Fusion wäre also nicht erlaubt. Eine andere Frage ist, ob der Name der Seite geändert werden könnte. Hier muss laut Richtlinien beachtet werden, dass der „Gegenstand der Seite“ nicht „wesentlich“ verändert wird.
„Für die FPÖ wäre es das Best-Case-Szenario, wenn sie die Seite weiter bespielen darf, aber unter einem anderen Namen“, stellte Digitalexpertin Ingrid Brodnig fest. Die Kommunikationsstrategie der FPÖ sei stärker als die anderer Parteien auf Facebook ausgerichtet. Die Partei selbst hat die Strache-Seite 2015 als „Drehscheibe unserer Kommunikation“ bezeichnet. Sollte sie die Rechte an der Seite verlieren, würde die bisher wichtigste Säule ihrer Online-Kommunikation wegfallen.
Strache will seine Fanseite zurück
Straches Anwalt hat der FPÖ eine Frist bis Freitag gesetzt, um die Zugangsdaten für die Facebook-Präsenz herauszugeben. „Sollte eine außergerichtliche Inanspruchnahme ohne Erfolg bleiben, werden wir etwaige Ansprüche unseres Mandanten mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen“, teilte er mit. Die FPÖ hat sich dazu vorerst nicht geäußert. Diese Forderung müsse von Juristen geklärt werden, sagte Parteichef Norbert Hofer.
Im Impressum der Seite „HC Strache“ ist nicht Strache selbst, sondern die FPÖ als Medieninhaberin eingetragen. Das ist aus Brodnigs Sicht „ein sehr gewichtiges Argument“ für die FPÖ. Ein weiteres Argument, das die Partei ins Treffen bringen kann, ist, dass sie die Werbung für die Seite finanziert und ein Team für ihre Bespielung zur Verfügung gestellt hat.
FPÖ könnte Nutzungsrechte an Name und Gesicht Straches verlieren
Strache könnte womöglich juristisch erreichen, dass sein Name und sein Gesicht nicht mehr verwendet werden dürfen. Dass seine Persönlichkeitsrechte ausreichen, damit ihm die Nutzungsrechte für die Facebook-Seite übertragen werden, würden Juristen aber eher skeptisch sehen. Die Situation zeige, wie „gefährlich“ es für Parteien sein könne, ihre Facebook-Strategie auf eine Person zu konzentrieren.
„Die Strache-Seite ist die am besten funktionierende Politikseite in Österreich“, sagte Brodnig. Das könne man an der Anzahl der Interaktionen, also den Likes und Kommentaren, festmachen. Selbst im August sei das noch der Fall gewesen, obwohl die Partei zu diesem Zeitpunkt schon lange keine Werbung mehr dafür geschaltet habe.
Kurz überholte Strache auf Facebook erst heuer
Bis vor Kurzem war Straches Fan-Seite der reichweitenstärkste politische Account auf Facebook in Österreich. Seit Ende Mai 2019 hat die Seite von Sebastian Kurz mehr Fans. Aktuell „gefällt“ der Facebook-Auftritt des ÖVP-Chefs etwas mehr als 800.000 Usern. Trotzdem hat der offizielle Facebook-Auftritt von Strache mit rund 786.000 „Gefällt mir“-Angaben nach wie vor fast doppelt so viele Fans wie jene Hofers (340.000) und der FPÖ (131.000) zusammen.
Strache waren nach dem Ibiza-Skandal die Administratoren-Rechte für seine Facebook-Seite mit damals noch 790.000 Fans entzogen worden. Im Vorfeld der Nationalratswahl war er nur noch „Redakteur“ der Seite, die Veröffentlichung seiner Beiträge musste erst vonseiten der FPÖ geprüft werden. Mittlerweile nutzt Strache nur noch sein privates Facebook-Profil, das rund 50.000 Personen abonniert haben.
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