Riesige Masten werden bald die Landschaft von Salzburg prägen. Das müssen nun auch die restlichen acht verbliebenen Gemeinden, die bis zuletzt den Bau einer 380-kV-Salzburgleitung verhindern wollten, so hinnehmen. Denn die APG zwingt die dortigen Bürgermeister zu einer Unterschrift der Vereinbarung zu freiwilligen Ausgleichsleistungen. Überdies wurde den Gemeinden im Jahr 2010 auch noch ein Vertrag über Dienstbarkeitsübereinkommen und eine Wegevereinbarung aufs Auge gedrückt. Im Pongau und im Pinzgau haben die Ortschefs bereits unterzeichnet. Der Lungau ist nicht betroffen. Seekirchen, Eugendorf, Koppl, Adnet, Bad Vigaun, Kuchl, Scheffau und Krispl werden sich auch unterordnen müssen. Nach einer bewirkten Fristverlängerung muss der Vertrag bis 15. Dezember gezeichnet sein.
Das Geld muss angenommen werden
Und was, wenn nicht? Dann liegt der Verdacht der Untreue nahe. Den Vertrag aus purer Solidarität und Rücksichtnahme auf Gemeindebürger nicht zu unterschreiben, sei kein sachliches Argument. Bei Verzicht geht demnach der sachliche Rechtfertigungsgrund verloren und die Gemeindevertreter sind persönlich haftbar.
Der pauschale Betrag je Leitungskilometer liegt bei knapp 71.000 Euro. Und für die Landschaftswirkung wird der Gemeinde ein einmaliger Betrag in der Höhe von 83.760 Euro bezahlt.
Noch heuer sind Fällungsarbeiten, Wegebauten und die Einrichtung der Baulager vorgesehen. Im Frühjahr 2020 soll dann mit dem Bau der gigantischen Masten gestartet werden.
Ein letztes Gespräch steht noch bevor
Ende Oktober steht aber noch ein letztes Gespräch zwischen APG, den acht Gemeinden und Landeshauptmann Wilfried Haslauer an. Doch schon kommenden Montag starten die Zwangsrechtseinräumungen und Anmerkungen werden im Grundbuch angelegt. Und das, obwohl die Grundstückseigentümer noch nicht einmal wussten, wann sie enteignet werden. Nach 20 Jahren hat die Tochtergesellschaft des Verbundes wohl mit einem nun gültigen Baubescheid ihr Ziel erreicht...
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