Das tragische Unglück ereignete sich am 1. Dezember 2018 in einer Wohnung in Salzburg: Alle drei Kinder der Frau planschten damals gemeinsam in der Badewanne. Die Mutter ließ ihre Sprösslinge kurz alleine – vermutlich um sich Haushaltstätigkeiten zuzuwenden. Nach sechs bis acht Minuten hörte die junge Frau plötzlich einen Schrei.
Sie eilte zum Badezimmer und fand ihre Tochter regungslos im Wasser liegen. Das 15 Monate alte Kind wäre beinahe ertrunken, starb laut Anklage letztlich an einem Herzkreislaufstillstand in Kombination mit einem Sauerstoffmangel.
Hätte das Kind durch einen schnellen Einsatz des Notarztes womöglich gerettet werden können?
Diese schmerzhafte Frage steht im Raum, da offenbar „zu spät“ mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wurde. Zumindest geht dieser Aspekt aus der Anklage hervor. Weiters wird ihr die Missachtung der Aufsichtspflicht vorgeworfen: Der Säugling sei „nicht ausreichend beaufsichtigt“ gewesen, da sie beim Baden nicht anwesend war.
Aus diesen Gründen muss sich die Frau am Dienstag im Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung vor der Richterin Gabriele Glatz verantworten. Der Strafrahmen beträgt laut §81 StGB: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Aber: Im Normalfall dürfte der Frau das Gefängnis erspart werden.
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