Tod nach Mini-OP

Fall David: Anklage gegen zwei SALK-Ärzte

Salzburg
22.10.2019 06:42

Eineinhalb Jahre nach Davids (1) Tod infolge einer Bagatell-OP hat jetzt die Salzburger Staatsanwaltschaft zwei Ärzte der Salzburger Landeskliniken (SALK) angeklagt: Grob fahrlässige Tötung wird dem Kinderchirurgen und dem Anästhesisten vorgeworfen, wie Opfer-Anwalt Stefan Rieder bestätigt. Gutachter hatten bereits auf Behandlungsfehler hingewiesen, die „Krone“ hatte mehrfach über den Fall seit August 2018 berichtet. Eingestellt wurde das Verfahren gegen drei weitere Ärzte, die bei der Wiederbelebung Davids aktiv waren, sowie gegen die SALK.

14 Monate dauerte es, bis sich die SALK bei Davids Eltern entschuldigte: Die „Krone“ berichtete. Grund waren die Gutachten, die eindeutig auf Behandlungsfehler hinwiesen. Auf diese dürfte auch der Staatsanwalt im Strafantrag gegen die zwei Mediziner eingehen. Ihnen wird jedenfalls grob fahrlässige Tötung nach einer Mini-Operation vorgeworfen, in dessen Verlauf David starb.

Das Gesundheitswesen kostet Salzburg mittlerweile knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Durch die Krise fehlen zusätzlich Spitalseinnahmen. (Bild: Markus Tschepp)
Das Gesundheitswesen kostet Salzburg mittlerweile knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Durch die Krise fehlen zusätzlich Spitalseinnahmen.

Staatsanwalt begründet Einstellungen
Zu dem Verfahren gegen die beiden Ärzte machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, bestätigt wurde aber die Einstellung des Verfahrens gegen drei weitere Ärzte sowie gegen die SALK nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Laut Sprecher Marcus Neher konnte den anderen Medizinern „kein Fehlverhalten“ nachgewiesen werden, welches kausal für Davids Tod gewesen wäre. Und in puncto SALK sagt Neher: „Es gibt keine Hineweise auf ein Organisationsverschulden oder auf ein Fehlverhalten von leitenden Angestellten, die sich auf den Behandlungsverlauf kausal ausgewirkt hätten.“

Opfer-Anwalt bestätigt Strafantrag
Im Umkehrschluss bedeutet das, was Opfer-Anwalt Stefan Rieder der „Krone“ bestätigte: Die zwei Oberärzte, die damals die Entscheidung zur Operation getroffen und das Kind behandelt hatten, müssen sich bald im Landesgericht Salzburg verantworten. Wegen grob fahrlässiger Tötung - Strafrahmen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Opfer-Anwalt Stefan Rieder (Bild: Markus Tschepp)
Opfer-Anwalt Stefan Rieder

Mini-OP wegen Blutschwämmchen
Hintergrund: Ein Blutschwämmchen auf Davids rechter Wange begann am 16. April 2018 zu bluten. Aus Vorsicht brachten die Eltern ihren 17 Monate alten Buben damals gleich ins Spital (hier schildern die Eltern das Geschehen). Obwohl der Bub nicht nüchtern war - er hatte zuvor etwas gegessen -, wurde ein sofortiger Eingriff unter Narkose vorgenommen. Kurz nach Beendigung der Operation atmete der Bub Erbrochenes ein. Elf Tage nach den Komplikationen starb er im Krankenhaus.

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