553 Tage sind seit der Mini-Operation, die den kleinen David das Leben gekostet hat, vergangen. Jetzt sind zwei Ärzte der Salzburger Landeskliniken (SALK) wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie müssen vor Gericht. Nicht aber die Landesklinik selbst. Und auch nicht jenes Notfall-Team, das den Buben noch zu retten versuchte.
Es war ein medizinisches „Alptraum-Szenario“, das sich am Abend des 16. April 2018 im OP-Saal 3 des Landesspitals abgespielt hat. Es ist der Grund, warum sich ein Kinderchirurg und ein Anästhesist bald in einem Verhandlungssaal des Landesgerichtes wiederfinden werden. „Ein kerngesundes Kind stirbt im Rahmen eines Bagatell-Eingriffs“: Es sind klare Worte von Michael Zimpfer, jenem Gutachter, dessen Schlussfolgerungen den Weg zur nun erhobenen Anklage ebneten.
Der Strafantrag gegen die Mediziner, lautend auf § 81 StGB, ist nun eingebracht worden. Anwalt Stefan Rieder bestätigt dies. Er vertritt Davids Eltern. Die Staatsanwaltschaft will es mit Blick auf die Strafprozessordnung noch nicht thematisieren. Bestätigt wird die Einstellung des Verfahrens gegen drei weitere Ärzte und gegen die SALK selbst - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
Wiederbelebung passierte zu spät
Bei der Klinik lag „kein Organisationsverschulden“ und „kein Fehlverhalten der leitenden Angestellten“ vor, sagt Sprecher Marcus Neher. Und: „Dem Notfallteam konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, welches kausal für den Tod Davids gewesen wäre.“ Die drei Mediziner sind damals nach einem Alarm in den OP-Saal geeilt. Sie konnten David wiederbeleben - jedoch zu spät. Sein Gehirn hatte mehr als eine halbe Stunde lang zu wenig Sauerstoff.
Letztlich war das der Grund für die Hirntod-Diagnose, und damit die Todesursache. Die nochmalige Gabe von Propofol (bei nicht-nüchternem Magen) gilt als Auslöser der OP-Komplikationen. Weitere Kritikpunkte: keine Notfallindikation, keine Lebensbedrohung, kein EKG. Elf Tage danach verstarb David. Das war am 27. April 2018.
Bis zum 27. Juni 2019 mussten Davids Eltern, die sagen, die Ärzte hätten ihren Sohn auf dem Gewissen, auf eine Entschuldigung der SALK warten. Da sind die Gerichtsgutachten eingelangt. Seit diesem Tag sind die zwei Ärzte suspendiert. Die SALK um ihre Chefs Jürgen Koehler und Paul Sungler werden sich aber - zumindest strafrechtlich - nicht verantworten müssen.
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