Harald F. (Name geändert) lag im Sterben. Dass sich sein Leben unumkehrbar dem Ende zuneigte, war sicher. Da riss seine Freundin Renate E. (53) mehrere lebenserhaltende Kanülen aus dem Körper des Geliebten (72). „Weil er es so wollte“, sagte die Frau vor Gericht. Doch die Geschworenen entschieden anders: Es war Mord!
Fest steht: Harald F. (Name geändert) wäre jedenfalls gestorben, das bestätigte am letzten Prozesstag am Dienstag auch ein Gutachter. Nach einem Nierenversagen und einer schweren Lungenentzündung war der Sterbeprozess bereits eingeleitet. In diesen Fällen halten die Ärzte die Medikation nur noch aufrecht, bis sich Angehörige von den Sterbenden verabschiedet haben.
Renate E. kam dem zuvor, indem sie diverse Kanülen aus dem Körper zog. Was binnen fünf Minuten zum Tod des Patienten führte. Ob ihm dies besondere Schmerzen oder Qualen verursacht habe, wollten die Geschworenen vom Gutachter Rudolf Likar wissen. „Eher nicht“, antwortete er: „Der Patient bekam Schmerzmittel. Was wir nicht wissen, ist, wie die Psyche reagiert.“
Die Geschworenen hatten nach überraschend kurzer Beratungszeit die Hauptfrage nach Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Der Version der Angeklagten, die sich mit Tötung auf Verlangen verantwortet hatten, schenkten sie mehrheitlich keinen Glauben. Verteidiger Daniel Gahleithner erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Martin Ortner gab bislang keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Kronen Zeitung
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