Weil sie eine 64-jährige Pensionistin am 22. Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) erschlagen und einen Tresor mit 11.000 Euro geraubt hat, ist eine 44-Jährige am Dienstag von einem Schwursenat am Korneuburger Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch fiel mit 6:2 nicht einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am letzten Verhandlungstag hatte zunächst Gerichtsmediziner Wolfgang Denk seine Expertise erläutert. Er schilderte, dass die 64-Jährige mindestens 20 Schläge mit einem Hammer auf den Kopf bekam: „Das war sicher ein gewisser Overkill.“
Waffe und Beute nicht gefunden
Die Pensionistin war am 22. Jänner erschlagen, aber erst drei Tage später entdeckt worden. 15 Tage später war die 44-Jährige festgenommen worden. Die Tatwaffe und die Beute wurden bisher nicht gefunden. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine Bekannte des Opfers. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmotiv aus. Die dreifache Mutter litt unter akuten Geldproblemen, umgekehrt soll das Opfer immer wieder herumerzählt haben, dass es größere Beträge zu Hause hatte.
„20 Schläge sind wohl die Untergrenze“
„Das Opfer ist an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben“, stellte Denk fest. Ein Zimmermannshammer, und zwar dessen Klauenseite, würde durchaus infrage kommen. Zuvor war die Frau durch einen Stoß oder Schlag gegen die Brust zu Boden gebracht worden. „20 Schläge sind wohl die Untergrenze“, sagte Denk auf Nachfrage.
Der Gerichtsmediziner schloss aus, dass Blut nicht auf die Tatwaffe gekommen sei. Ebenso wären zumindest einzelne Blutspritzer auf der Kleidung eines Täters oder einer Täterin nachzuweisen gewesen. Die 44-Jährige blieb allerdings auch am Schlusstag bei ihrer Verantwortung. „Ich werde nicht etwas zugeben, Frau Richter, was ich nicht getan habe“, sagte die Beschuldigte auf Nachfrage von Senatsvorsitzender Xenia Krapfenbauer.
DNA-Spuren belasten schwer
In ihren Schlussplädoyers legten Staatsanwalt Peter Zimmermann und Verteidiger Wolfgang Blaschitz noch einmal ausführlich dar, was ihrer Meinung nach für bzw. gegen die Schuld der 44-Jährigen spricht. „Nach Ende der Ermittlungen und Abwägung aller Fakten bin ich überzeugt: Ja, wir haben die Richtige“, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Die DNA-Spuren am Handrücken des Opfers und auf der rechten Vorderseite seines Bademantels würden die Beschuldigte schwer belasten. Die Angeklagte habe kein Alibi für den Nachmittag des 22. Jänner - den Tatzeitraum.
Zimmermann wies auf die massiven Geldprobleme der Frau hin und führte auch ins Treffen, dass die Angeklagte vor zehn Jahren einmal im Zusammenhang mit Raub und Körperverletzung vor Gericht gestanden war. Und sie sei „wenig glaubwürdig“.
„Keine Hard Facts!“
Blaschitz dagegen verwies auf den Zweifelsgrundsatz in der Strafprozessordnung und richtete sich direkt an die Geschworenen: „Sie dürfen nur dann, wenn sich kein vernünftiger Zweifel ergibt, eine Entscheidung gegen die Angeklagte treffen.“ Der Staatsanwalt habe in Wirklichkeit „keine Erklärung und keine tatsächlich nachvollziehbare Beschreibung der Tathandlung“ geben können. „Keine Hard Facts! Dass sie in der Wohnung war, ist eine Tatsache.“ Es habe ein Bussi auf die Wangen gegeben, sie hätten getratscht, eine geraucht, „und dann ist sie gegangen“. Das Einzige, worüber zu reden sei, sei die DNA auf dem Bademantel. Die Gutachterin habe in der Vorwoche gesagt, dass es unwahrscheinlich sei, dass es Sekundärübertragungen gegeben habe. „Aber in dubio pro reo: Es ist nicht ausgeschlossen.“
Rasche Urteilsfindung
Die Geschworenen fanden durchaus überraschend schnell zu ihrem Urteil. Es war eine mehrstündige Beratung erwartet worden, doch schon nach knapp zwei Stunden stand der mehrheitliche Schuldspruch fest.
Verteidiger Blaschitz meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Krapfenbauer begründete das Strafmaß mit mehreren Erschwernisgründen: So habe die Angeklagte eine massive einschlägige Vorstrafe aufzuweisen, es gebe bei der Tat das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Tat sei während der Probezeit einer bedingten Haftentlassung verübt worden und nicht zuletzt sei die besondere Brutalität bei der Tatbegehung erschwerend gewesen.
Milderungsgründe fand das Gericht hingegen nicht. Die Angeklagte hatte bis zuletzt in dem drei Verhandlungstage dauernden Indizienverfahren darauf beharrt, dass sie die ihr wohlbekannte 64-Jährige nicht erschlagen habe. Sie wurde aber von DNA-Spuren massiv belastet, welche die Ermittler auf dem Bademantel der Toten gefunden hatten, den diese bei der Tat getragen hatte. Dazu sagte die 44-Jährige, sie wisse selbst nicht, wie diese Spuren auf den Mantel des Opfers gelangt seien.
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