Eine 32-Jährige ist am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen versuchten Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Frau hatte ihrem Ex-Freund mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser in den Nacken gestochen, er wurde leicht verletzt. Die Angeklagte sagte, sie habe den Mann nicht töten wollen.
Die Angeklagte zeigte sich vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Günther Nocker zu dem Stich geständig. Sie sei betrunken gewesen, es tue ihr leid, sie habe den Mann nicht töten wollen, erklärte die deutsche Staatsbürgerin. Der Tat am 24. Juni 2019 ging ein Streit mit dem Ex-Freund in dessen Wohnung in der Stadt Salzburg voraus. Das ehemalige Paar und ein Bekannter, der zu Besuch war, waren alkoholisiert.
Ex-Freund verzichtet auf Schmerzensgeld
Verteidiger Maximilian Pira erklärte, der Ex-Freund habe die Frau provoziert. „Er sagte, traust dich eh nicht zustechen.“ Warum die Beschuldigte dann tatsächlich zugestochen habe, wisse sie nicht. Der Ex-Freund nahm die Frau in Schutz. Er meinte, sie habe ihn nicht töten wollen, und verzichtete auf Schmerzensgeld. Der Bekannte entlastete die Angeklagte ebenfalls. „Meiner Meinung nach war das eine Affekthandlung. Ich glaube nicht, dass sie ihn umbringen wollte“, sagte der Zeuge.
Wunde war fünf Zentimeter tief
Laut dem Gerichtsmediziner erfolgte der Stich mit „erheblicher Wucht“. Die Verletzung sei fünf Zentimeter tief und zwei Zentimeter breit gewesen. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass nicht die Lunge getroffen wurde. Wäre der Stichkanal etwas anders verlaufen, wäre die Verletzung lebensbedrohlich gewesen, erklärte ein gerichtsmedizinischer Gutachter.
Die Geschworenen erkannten in ihrem Wahrspruch die Angeklagte mit 7:1 für schuldig, den Mann durch einen wuchtigen Stich zu töten versucht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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