Die Ombudsfrau konnte einer Leserin aus Oberösterreich, deren Bruder verstorben ist, bei Problemen mit der Auszahlung eines Bausparers helfen.
Nach dem Tod ihres Bruders hat Leserin Ingeborg A. aus Oberösterreich dessen Bausparvertrag geerbt. Das dafür zuständige Bankinstitut stellte für die Auszahlung des Bausparers jedoch hohe Verwaltungskosten in Rechnung. „Da wäre es schon besser gewesen, das Geld zuhause liegen zu lassen. Jetzt kommt weniger raus, als mein Bruder vor zweieinhalb Jahren eingezahlt hat“, wandte sich Frau A. letztlich Hilfe suchend an die „Krone“.
Die Raiffeisen Bank International Bank AG teilte der Ombudsfrau auf Anfrage mit, dass die Gebühr anfalle, wenn das Guthaben vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist ausbezahlt wird. Aus Kulanzgründen verzichtet man in diesem speziellen Fall aber auf die Verrechnung.
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