Die 41-Jährige, deren ebenfalls infizierter Ehemann kürzlich verstorben ist (angeblich an einer Lungenentzündung), bekannte sich nicht schuldig und leugnete sämtliche Tatsachen zur Anklage. Diesmal bestritt sie nicht nur die Existenz des Virus' und der daraus resultierenden Krankheit - wie sie es als Anhängerin des "Wunderheilers" Geerd Hamer von Anfang an getan hatte - sondern auch alles, was rund um die Geburt ihrer Tochter vorgefallen war.
Anklage: Trotz HIV-Infektion Baby gestillt
Laut Anklage hatte die Frau unter anderem entgegen der Warnung der Ärzte eine Hausgeburt durchgeführt und ihr Baby gestillt, obwohl sie selbst HIV-infiziert ist. Außerdem soll sie sich geweigert haben, dem Baby entsprechende Medikamente zu geben. Insgesamt habe sie durch ihr Verhalten das Infektionsrisiko ihrer Tochter beträchtlich erhöht, betonte die Anklage.
"Sie haben die Medikamente, die Ihnen empfohlen wurden, während der Schwangerschaft nicht genommen?", fragte Richter Günter Sprinzel. "Mir ist nichts empfohlen worden", antwortete die Angeklagte. "Sie haben keinen Kaiserschnitt durchführen lassen, obwohl Ihnen dazu geraten wurde?" "Mir ist nicht zu einem Kaiserschnitt geraten worden." "Sie haben Ihrer Tochter nach der Geburt die verordneten Medikamente nicht gegeben?" "Meiner Tochter wurden keine Medikamente verordnet."
Krankheit bei Kind ausgebrochen
Der Richter protokollierte alles, ohne nachzuhaken. "Meine Einstellung ist, dass ich gesund bin. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal krank war", sagte die Angeklagte. Dann fragte Staatsanwalt Manfred Kammerer, ob sie meine, dass ihre Tochter ein gesundes Kind sei. "Nein, sie ist in ihrer Entwicklung hinten, seit sie von mir getrennt ist. Ich mache mir ernsthafte Sorgen", meinte die Beschuldigte. "Zu Recht", so der Ankläger. Mittlerweile ist nämlich bei dem einjährigen Mädchen die Aids-Erkrankung ausgebrochen. Der Mutter wurde die Obsorge entzogen, die Kleine lebt nun in einem Kinderdorf. Auch die älteren drei Kinder wurden bei Pflegefamilien untergebracht.
Angeklagt ist die Frau auch wegen Gefährdung anderer Personen, unter anderem, weil sie die Hebamme bei der Geburt des vierten Kindes nicht darüber informiert hatte, HIV-positiv zu sein. "Ich bin nicht HIV-positiv. Was ist HIV, können Sie mir das zeigen?", sagte sie zum Staatsanwalt, der meinte: "Dass es HIV gibt, ist genauso bekannt, wie dass es keinen 30. Februar gibt."
Die Verteidigung forderte zur Klarstellung einen neuerlichen Aidstest von Mutter und Kind. Die Verhandlung wurde vertagt und soll frühestens in drei Monaten fortgesetzt werden.
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