Laut eines neuen Beschluss des niederösterreichischen Landtages sind Hundehalter von nun an verpflichtet, an Orten mit großen Menschenansammlungen, etwa in Gasthäusern oder auf Spielplätzen, Hunde nur noch mit Maulkorb und Leine zu führen. Verstöße werden mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet.
Die wichtigsten Regeln der neuen Verordnung betreffen die angeführte Maulkorb- und Leinenpflicht bei großen Menschenansammlungen; einzig kleine Hunde, sogenannte Handtaschenhunde, oder Hunde mit Erkrankungen der Atemwege sind davon ausgenommen. An anderen öffentlichen Orten müssen Hunde, abgesehen von Listenhunden, entweder einen Maulkorb oder eine Leine tragen.
User „EinWolfgang“ fragt in seinem Kommentar nach der Begründung für die neuen Regelungen für Hundehalter und empfindet diese, insbesondere was Gasthäuser betrifft, als eine generelle Kriminalisierung. Als Konsequenz denkt er an, Lokale in Niederösterreich in Zukunft nicht mehr zu besuchen.
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