Zu einer fatalen Verwechslung ist es bei einer Trauerfeier nahe Rostock gekommen. 30 Gäste verzehrten unwissentlich einen Haschisch-Kuchen. Während einige plötzlich kicherten, wurde anderen schlecht. Für insgesamt 13 Menschen endete die Feier schließlich im Spital.
Nachdem ihr Gatte bestattet wurde, lud die Witwe die Trauergemeinde im Anschuss zum Leichenschmaus in ein Wirtshaus ein. Dort sei es üblich, dass die Mitarbeiter den Kuchen für solche Anlässe privat zu Hause backen würden, erzählt Lokal-Inhaber Michael Groitzsch der „Bild“. Demnach habe sich der Vorfall bereits Mitte August ereignet. Erst jetzt sei er publik geworden.
Tochter half beim Backen
Die 18 Jahre alte Tochter einer Angestellten hat ihrer Mutter vermutlich unter die Arme greifen wollen und backte deshalb gleich zwei Kuchen: Zum einen für die besagte Trauerfeier, zum anderen für ihren eigenen Bedarf. Den zweiten Kuchen hatte sie allerdings mit einer besonderen Zutat verfeinert - nämlich mit Marihuana!
Falschen Kuchen mitgenommen
Am Bestattungstag kam es dann zur der fatalen Verwechslung. „Die Mutter des Mädchens hatte ohne Absprache mit der Tochter den falschen Kuchen mitgenommen“, erklärt ein Polizeisprecher. Und der wurde den Gästen auch serviert.
Als Witwe zusammenbrach, ahnte niemand etwas
Der „Spezialkuchen“ zeigte bereits nach wenigen Minuten seine berauschende Wirkung. Zuerst brach die Witwe zusammen. „Ich dachte erst, dass ihr nach einem solch anstrengenden Tag alles zu Kopf gestiegen ist und sie sich deshalb so schlecht fühlt“, ahnte der Lokal-Chef zu Beginn nichts schlimmes. Insgesamt 13 Personen klagten letztendlich über teilweise schwerwiegende gesundheitliche Probleme. „Einige mussten im Krankenhaus übernachten“, so der Sprecher weiter.
Anzeige für Hasch-Bäckerin
Für die 18-Jährige Hobby-Bäckerin hat die Verwechslung nun schwerwiegende Folgen. Auf eine Hausdurchsuchung folgte schließlich die Strafanzeige. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Störung einer Bestattungsfeier und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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