Im Strafverfahren gegen die Österreichische Post rund um die Daten-Affäre hat es nun ein Urteil gegeben. Die Post wurde zu einer Verwaltungsstrafe von 18 Millionen Euro verurteilt. Die Datenschutzbehörde sah es in der Verhandlung als erwiesen an, dass die Post „durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen“ gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte. Zusätzlich werden 1,8 Millionen Euro Verfahrenskosten fällig, insgesamt müsste der Konzern also 19,8 Millionen Euro zahlen. Die Post legte bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.
Aufgedeckt wurde die Causa Anfang des Jahres. So wurde bekannt, dass die Post Profile über mehr als drei Millionen Österreicher angelegt hatte, die neben Informationen über die Wohnadresse auch jene über persönliche Vorlieben, Lebensgewohnheiten und auch mögliche Parteiaffinität beinhalteten - und in der Folge auch weiterverkauft wurden, etwa an Parteien sowie Unternehmen.
Auf diese Weise konnte die Zielgruppe genauer ausgelotet und Werbung gezielt verschickt werden. Ein Umstand, der seitens Datenschutzexperten als illegal und bedenklich eingestuft wurde.
„Direktmarketing“
Auch die Datenschutzbehörde kam in der Verhandlung zu dem Schluss, dass die Post gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte. Überdies wurde „u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt“, heißt es via Aussendung. Die Verwaltungsstrafe in der Höhe von 18 Millionen Euro sei angemessen, um „andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten“. Auf Nachfrage von „Addendum“ bei der Post, warum die Verfahrenskosten von 1,8 Millionen Euro in ihrer Aussendung nirgendwo erwähnt werden, heißt es: „Es ist korrekt, dass wir in unserer Aussendung ,nur‘ die verhängte Strafe ohne Verfahrenskosten angegeben haben.“ Insgesamt werden also knapp 20 Millionen Euro fällig.
Entscheidung „inhaltlich falsch, Strafe überzogen“
Das Urteil ist bis dato nicht in Rechtskraft erwachsen. Die Post wird Rechtsmittel gegen den Bescheid ergreifen, heißt es. Die Post und deren Anwalt Stefan Prochaska halten laut „Kurier“ die Entscheidung „für inhaltlich falsch und die verhängte Strafe für völlig überzogen. Wir haben stets betont, dass es sich bei den Prognosen um statistische Hochrechnungen und nicht um tatsächliche persönliche Daten handle, die Daten schon gelöscht sind und darüber hinaus diese Entscheidung zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Post und Datenverarbeitung durch Internetfirmen führt“, heißt es.
Mit der Entkräftung der weiteren Vorwürfe habe die Post einen Teilerfolg erzielt, werde betont. So habe die Datenschutzbehörde festgehalten, dass die Post als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen laut Paragraf 151 Gewerbeordnung bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen sammeln und verarbeiten darf, ja dies im Zuge ihrer Tätigkeit sogar muss. Eine Information aller Postkunden - das sind in Österreich alle Haushalte - über die Datenverarbeitung könne aufgrund der Anzahl der betroffenen Personen unterbleiben.
Keine Vorteile bei Einzelklagen
Klägern in Einzelklagen bringe die Entscheidung keine Vorteile, betont Prochaska laut „Kurier“. In solchen Fällen habe immer der Kläger zu beweisen, dass sein persönliches Recht auf Datenschutz verletzt wurde und nur dann überhaupt eine Chance auf Schadenersatz bestehe. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde spreche aber Derartiges nicht aus, so der Post-Anwalt. Auch zukünftige Datenabfragen bei der Post gingen ins Leere, da die Post die entscheidungsgegenständlichen Affinitäten nicht mehr speichert und auch nicht mehr verarbeitet.
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