Aus zu Halloween

Sieben wichtige Fakten zum Rauchverbot

Österreich
31.10.2019 06:00

Am 1. November ist es so weit: Eine Ära geht zu Ende - in heimischen Lokalen herrscht ab Mitternacht absolutes Rauchverbot. Damit sind wir Schlusslicht in Europa. Die „Krone“ beantwortet gemeinsam mit Experten die wichtigsten Fragen vor der Umstellung pünktlich zum Halloween-Glockenschlag.

1. Wann tritt das Rauchverbot in Lokalen exakt in Kraft, und ab wann wird kontrolliert? Wer führt die Kontrollen durch? 

Das Rauchverbot tritt mit Wirksamkeit des „Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes“ in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November, Punkt Mitternacht, in Kraft. Kontrollen werden durch das Marktamt durchgeführt. In Wien (anders als in den restlichen Bundesländern) bereits ab 0 Uhr.

(Bild: stock.adobe.com)

2. Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen?

Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.

3. Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?

Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die servicefrei sind, darf hier weiter geraucht werden.

4. Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten ausfallen?

Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit geöffnet zu halten.

In Schanigärten darf zunächst weitergequalmt werden. (Bild: P. Huber)
In Schanigärten darf zunächst weitergequalmt werden.

5. Viele Anrainer machen sich Sorgen wegen der Lärmbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?

Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal.

6. Gelten für E-Zigaretten Ausnahmeregelungen?

Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant.

7. Wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?

Hier gilt dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen.

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung

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