Der umstrittene Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer darf endgültig keine Beurteilungen mehr für Asylverfahren schreiben. Sein Gutachten über die Zustände in Afghanistan wurde für viele Abschiebungen von Afghanen herangezogen und war von Anfang an harter Kritik ausgesetzt. Mahringer selbst sprach im Vorjahr gegenüber krone.at von einer „Hexenjagd“ der NGOs und bekämpfte den Entzug seiner Zulassung vehement. Letztlich dürften ihm aber ausgerechnet seine Aussagen in Interviews zum Verhängnis geworden sein.
Mahringer war, wie berichtet, ins Kreuzfeuer der Kritik geraten (siehe auch Video unten), weil er in seinem ersten Bericht, der in Insider-Kreisen als „das Mahringer-Gutachten“ bezeichnet wird, keine Gründe für eine Gefährdung bei der Rückführung von Afghanen in ihre Heimat sah.
Dieses Gutachten wurde als Grundlage für viele Abschiebungen herangezogen. „Als Gutachter muss ich objektiv bleiben. Meine Arbeit ist kein Wunschkonzert“, hatte der langjährige Unternehmer im Gespräch mit krone.at klargestellt. Trotzdem stellten Anwälte und NGOs sein Gutachten über Afghanistan infrage.
Darf Job als Gutachter „mangels Vertrauenswürdigkeit“ nicht mehr ausüben
Bereits im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht dann entschieden, dass Mahringer seinen Job als Gutachter „mangels Vertrauenswürdigkeit“ nicht mehr ausüben darf. Eine von dem Oberösterreicher eingebrachte Revision gegen dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, berichtete das Ö1-„Morgenjournal“ am Montag. Gleichzeitig wurde sein Antrag auf Eintragung in die Sachverständigenliste für weitere länderkundliche Fachgebiete - Mahringer hatte bereits die Gutachterprüfung für Pakistan, Jemen und den Sudan positiv abgelegt - abgewiesen. „Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen“, wie nun zu erfahren war.
Demnach ging es vor allem um die Frage der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen, bei der unter anderem die „persönlichen Eigenschaften“ eine Rolle spielen würden. „Es kommt darauf an, ob jemand in einem solchen Maße vertrauenswürdig ist, wie es die rechtssuchende Bevölkerung von jemandem erwarten darf, der als Sachverständiger eingetragen ist“, schreibt der Verwaltungsgerichtshof. In Anbetracht der „bedeutsamen Funktion“ dürfe „nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen“.
Dabei könne der Verlust des Vertrauens auch in einem Verhalten liegen, das nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Sachverständiger steht, urteilt der VwGH. Genau das ist bei Karl Mahringer, der einige Jahre lang in Afghanistan gelebt hat, offenbar passiert. „Der Revisionswerber hat in zwei Interviews in überregionalen Zeitungen Aussagen getätigt, die seine Vertrauenswürdigkeit in Zweifel ziehen“, heißt es in der Entscheidung.
„Sie wollen mich zerstören“
Mahringer hatte auch gegenüber krone.at unter anderem erklärt, dass „70 Prozent der afghanischen Asylwerber Wirtschaftsflüchtlinge“ seien, und den Verdacht geäußert, dass es zwischen dem Landesgericht für Zivilrechtssachen und NGOs eine intensive Zusammenarbeit gebe. „Sie wollen mich zerstören“, so Mahringer im Sommer 2018. Laut dem Oberösterreicher sei ein neutraler Gutachter, der sich vor Ort auskennt, den NGOs ein Dorn im Auge. Diese würden untereinander die Idee propagieren, dass alle bedroht seien oder es allen in den Herkunftsländern schlecht gehe.
Im Februar 2019 legte Mahringer bei einem Lokalaugenschein von krone.at in Afghanistan noch nach (siehe Video unten) und sprach von „vielen fabrizierten Geschichten“, die von den Schleusern gleich mitverkauft werden würden. Mit Blick auf das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Verfahren gegen ihn hatte der umstrittene Gutachter angemerkt: „Es tut mir leid, wenn meine Berichte dem widersprechen, was der Mainstream will oder sich gewisse NGOs vorstellen.“
Mit seinen Aussagen gegenüber Medien habe er „zumindest den Anschein seiner Voreingenommenheit (gegenüber afghanischen Asylwerbern) begründet“, erklärte wiederum der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung, Mahringer keine Beurteilungen mehr schreiben zu lassen, und hielt abschließend fest: „Die Beurteilung des BVwG, dass der Revisionswerber nicht (mehr) die für einen Sachverständigen erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, ist daher nicht zu beanstanden. Die Revision wurde deshalb zurückgewiesen.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.