Nicht rechtskräftig

Vergewaltigung im Taxi: sieben Jahre Haft

Oberösterreich
05.11.2019 13:00

DNA-Spuren und eine einschlägige Vorstrafe sprechen gegen den Angeklagten, der im Februar auf einem Supermarktparkplatz in Linz eine 19-Jährige vergewaltigt haben soll.

Im Jahr 2011 kam der heute 33-jähriger Linzer mit türkischen Wurzeln nach einer geschlechtlichen Nötigung noch ohne Haftstrafe davon. Auch als Taxifahrer konnte er wieder arbeiten. Und dabei, so die Anklage, im Februar einen weiblichen Fahrgast (19) auf einem Parkplatz vergewaltigen. Der Mann leugnete im Prozess vor Richterin Ursula Eichler in Linz. Er gibt, überführt durch DNA an der Kleidung seines Opfers, nur zu, dass er dem Mädchen auf die Brust gegriffen habe. Er habe sie aber nicht zum Oralverkehr gezwungen. Verteidiger Manfred Arthofer kritisiert, dass im Taxi nicht nach DNA-Spuren gesucht worden war.

Das Urteil wegen Vergewaltigung: sieben Jahre Haft, nicht rechtskräftig. „Sein Opfer hatte keine Veranlassung, ihn falsch zu beschuldigen“, so Richterin Eichler.

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