Schweiz verurteilt
Konvertierter Afghane sollte abgeschoben werden
Wegen der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Afghanen der Ethnie Hazara wieder in seine Heimat abschieben. Damit sei aber Artikel 3 der Konvention, der ein Verbot der Folter bzw. von unmenschlicher Behandlung vorsieht, verletzt worden, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde des Mannes gegen seine Wegweisung abgewiesen. Das Gericht in St. Gallen kam im Oktober 2016 in einem Leiturteil zum Schluss, dass der Betroffene seine Konversion vom Islam zum Christentum glaubwürdig gemacht habe. In seiner Heimat Afghanistan sei er wegen seines Glaubens jedoch nicht gefährdet.
Laut Schweizer Gericht wäre Afghane in Kabul sicher
Und auch wenn er nicht in seinen ursprünglichen Heimatort zurückkehren könne, bestehe für ihn die Möglichkeit in Kabul zu leben, wo sich auch Onkel und Cousins befänden. Diese wüssten nichts von seiner neuen Religionszugehörigkeit.
Der EGMR hält in seinem Urteil vom Dienstag fest, dass das Bundesverwaltungsgericht die Situation des Beschwerdeführers nicht ausreichend geprüft habe. Es habe zudem die zahlreichen internationalen Dokumente missachtet, wonach Christen in Afghanistan verfolgt würden und ihnen die Todesstrafe drohe.
Schiitische Minderheit der Hazara wird unterdrückt
Die Rückweisung des Mannes würde laut EGMR dazu führen, dass der Konvertit seinen Glauben heimlich leben müsste. Kontakte zu anderen Glaubensgenossen wären praktisch unmöglich, und er müsste mit der ständigen Angst leben, dass seine Religionszugehörigkeit entdeckt würde. Zudem handle es sich bei dem jungen Mann um ein Mitglied der schiitischen Hazara, die seit jeher einer breiten Diskriminierung im Land am Hindukusch ausgesetzt sei.
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