Einstweilige Verfügung

Ibiza-Video: Gudenus gewinnt erneut gegen Anwalt

Österreich
05.11.2019 15:34

In der Ibiza-Causa hat der ehemalige FPÖ-Politiker Johann Gudenus erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit gegen jenen Wiener Anwalt, der hinter der Falle auf der Urlaubsinsel stehen soll, ist nun vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden. Dem Juristen ist damit weiterhin untersagt, das gesamte, mehr als sechs Stunden lange, Video oder Teile davon zu veröffentlichen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, denn der beklagte Anwalt kann noch Rechtsmittel einlegen. Dann müsste der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Wie das Landesgericht für Zivilrechtssachen nahm auch das OLG an, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, sei die Veröffentlichung des Videos rechtswidrig.

Informationsbeschaffung „unredlich und rechtswidrig“
Das OLG habe auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Methode der Informationsbeschaffung „im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig“ gewesen war. Auch die Art der Weitergabe sei „im besonderen Maße geeignet“ gewesen, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen. Die Veröffentlichungen von Teilen des Videos durch Medien im Mai 2019 sei hingegen kein Thema der Entscheidung gewesen.

Video: Bastian Obermayer, Leiter der Investigativ-Recherche der „Süddeutschen Zeitung“, erklärt, was alles im Ibiza-Video zu sehen ist

Ex-FPÖ-Klubobmann Gudenus bezeichnete den Anwalt mit Kanzlei in der Wiener Innenstadt als zentrale Figur in der Affäre, die ihn und den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mehr als zwei Jahre später den Job kosten und die Regierung sprengen sollte. Der Jurist soll laut der nun von Gudenus vorgebrachten Version die Personen überhaupt erst zusammengebracht haben.

Gudenus veröffentlichte Widerruf
An einer anderen Front, weit weg von der Ibiza-Affäre, musste Gudenus jedoch eine gerichtliche Niederlage einstecken. Seine 2018 online verbreitete Behauptung, Hunderte Muslime hätten in Wien innerhalb weniger Monate die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, muss er nämlich nun nach einem Urteil zurücknehmen. Dies tat der ehemalige Freiheitlich nun auch und veröffentlichte auf seiner Facebookseite einen Widerruf.

Strache blitzt in Hamburg mit Beschwerde ab
Ebenfalls vor Gericht abgeblitzt ist Strache. Er wollte mit einer Beschwerde gegen die Einstellung eines von ihm angestrebten Verfahrens gegen Personen, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos verantwortlich waren, die Wiederaufnahme der Ermittlungen in Deutschland erwirken. Das angestrebte Verfahren betraf insbesondere Verantwortliche des „Spiegel“, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte. Diese wartet nun ab, ob der ehemalige blaue Frontmann weitere Rechtsmittel einlegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Behörde das sogenannte Strache/Ibiza-Verfahren abschließen.

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