Das Thema ist - leider - ein Dauerbrenner: Der Online-Ticketvermittler viagogo sorgt bei Konsumenten regelmäßig für großen Ärger. Eine Tiroler Anwaltskanzlei erreichte gegen die Firma nun ein rechtskräftiges Urteil, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte mit Erfolg gegen gesetzwidrige Klauseln!
Knapp ein Jahr ist es her, dass Anna T. aus Tirol über die Plattform viagogo Tickets für das Wien-Konzert der britischen Folk-Rock-Band Mumford and Sons im Mai gekauft hat. Der offizielle Ticketpreis lag, je nach Kategorie, zwischen 50 und 80 Euro. Über das Ticket-Portal kassierte man für zwei Karten sage und schreibe 898 (!) Euro. Während der Buchung wurde Frau T. offenbar suggeriert, dass nur noch wenige Tickets verfügbar seien und sie deshalb den Kauf schnell abschließen müsse. Vom horrenden Preis war da aber noch keine Rede. „Dieser wurde unserer Mandantin erst nach Abschluss des Bestellvorganges angezeigt und ihre Kreditkarte belastet“, so Caroline Waldhart von der Rechtsanwaltskanzlei Webhofer aus Telfs. Bei ihr suchte die Konsumentin rechtlich Hilfe, da alle Versuche, vom Vertrag zurückzutreten, scheiterten.
Die Kanzlei brachte letztlich Klage gegen das Schweizer Ticket-Portal wegen Wucher und Irreführung ein. Weil die Firma nicht reagierte, erging ein Versäumungsurteil, das mittlerweile rechtskräftig ist. Laut diesem ist viagogo schuldig, die rund 900 Euro samt Zinsen an Frau T. zurückzuzahlen. Dass das auch passiert, darum kümmert sich nun Caroline Waldhart für Frau T.
VKI klagte gegen Klauseln in AGB
Fälle wie jener der jungen Tirolerin beschäftigen immer öfter auch Verbraucherschützer. „Das Thema ist bei uns ein Dauerbrenner“, so VKI-Juristin Maria Ecker. Dort hat man kürzlich im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von viagogo geklagt. 42 Klauseln in den AGB wurden vom Handelsgericht Wien (nicht rechtskräftig) für gesetzwidrig erklärt (siehe Infos). Die Ombudsfrau rät, Tickets nur über autorisierte Anbieter zu erwerben!
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