Christkindmärkte etc.

Wie ist das jetzt mit dem Rauchen auf Freiflächen?

Österreich
07.11.2019 14:05

Das seit einer Woche geltende Rauchverbot in der Gastronomie trifft die rauchenden Gäste nicht nur, weil sie, sofern sie nicht ein paar Stunden auf die Zigarette verzichten möchten, jetzt ins Freie gehen müssen. Denn: Das Freie besteht zu dieser Jahreszeit meist aus nasskaltem Wetter, der Genuss bleibt da im Gegensatz zu lauen Sommerabenden auf der Strecke. So mancher Wirt möchte seinem Gast das draußen Rauchen angenehmer gestalten - die Frage ist nur, wie. Denn es gibt keine Rechtssicherheit, was Zubauten betrifft. Und auch das in Kürze wieder sehr aktuelle Thema Christkindlmärkte ist aus diesem Grund ein spannendes.

Seit dem 1. November ist das Rauchen an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Ausgenommen sind Freiflächen. Doch noch ist unklar, wie die Wirte ihre Freiflächen gestalten dürfen, damit sie den Bestimmungen entsprechen. „Wir haben Hunderte Anfragen von Betrieben, denen wir keine verbindliche Auskunft geben können“, beklagt aus diesem Grund Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer, in einer Aussendung.

(Bild: APA/Helmut Fohringer)

„Wir können den Wirten nicht raten, was sie tun dürfen“
Wäre ein Zelt oder ein Pavillon im Gastgarten erlaubt? Was ist mit Schirmbars oder Vordächern? Reicht es, wenn nur eine Seite offen ist, oder muss dies auf mehrere zutreffen? Darf ein Dach drüber sein? Diese und ähnliche Fragen würden der WKÖ derzeit sehr häufig gestellt - und man könne sie nicht beantworten, sagt auch Klaus Friedl, Spartenobmann in der WKÖ, gegenüber dem ORF. „Wir können den Wirten nicht raten, was sie tun dürfen. Hier gibt es keine Rechtsgrundlage.“

Am Villacher Christkindlmarkt ist Rauchen verboten, in Klagenfurt nicht
Es spieße sich nämlich daran, was genau als Freifläche gilt. Die Entscheidung liegt derzeit bei den Behörden - und die können etwa in einer Gemeinde das Rauchen auf einem Christkindlmarkt erlauben und in einer anderen nicht. Wie es in Kürze laut „Kleine Zeitung“ in Villach und Klagenfurt vorgezeigt werden wird. Am Villacher Adventmarkt ist das Rauchen verboten - weil die Hütten auf allen vier Seiten Wände oder zumindest Glasverschläge haben. Deshalb seien sie Räume - und in denen gilt bekanntlich das Rauchverbot.

Ein gewohntes Bild in den Vorjahren: Gedränge am Christkindlmarkt am Wiener Rathausplatz. (Bild: APA/Herbert P. Oczeret)
Ein gewohntes Bild in den Vorjahren: Gedränge am Christkindlmarkt am Wiener Rathausplatz.

Wie schaut es am Wiener Rathausplatz aus?
In Klagenfurt fehlt den meisten der dort sicher bald gut besuchten Hütten die vierte Wand. Demzufolge ist das Rauchen dort erlaubt, so die Zeitung. Am größten Christkindlmarkt Österreichs, dem am Wiener Rathausplatz, der am 15. November seine Pforten öffnet, gilt auf Nachfrage in den Hütten absolutes Rauchverbot, vor den Hütten ist das Qualmen erlaubt.

WKÖ: „Einfach bisherige Rechtsmeinung rasch als Erlass herausgeben“
Dass viele Entscheidungen derzeit „Auslegungssache“ seien, darüber ist man in der Wirtschaftskammer unglücklich und möchte baldige Rechtssicherheit haben. Laut WKÖ wäre die Forderung der Branche nach rascher Klarheit „denkbar einfach zu erfüllen“: Man - die neue Bundesregierung - müsste nur die „immer wieder geäußerte Rechtsmeinung in einem Erlass an die untergeordneten Vollzugsbehörden herausgeben“.

Demnach wären alle nicht vollständig umschlossenen Einrichtungen wie Pavillons, Lauben, Schirmbars oder eben an einer Seite offene Punschhütten als Freiflächen einzustufen. Damit würden die Wirte ihre rauchenden Gäste nicht mehr im sprichwörtlichen Regen stehen lassen müssen.

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