Das Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag über den 46-jährigen Mann, der am vergangenen Montag in Wien-Döbling den 47-jährigen Andi U. auf einer Parkbank erschossen haben soll, die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt.
Der Tatverdächtige machte vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin keinerlei Angaben. Damit ist das Motiv für die Schussabgabe im Hof einer Gemeindebau-Anlage in der Hameaustraße weiter unklar. Der Mann feuerte mit einer Pistole, die er legal besaß, dem 47-Jährigen aus geringer Entfernung ohne nachvollziehbaren Grund ein Projektil in den Kopf.
Der Getötete hatte sich auf einer Parkbank gemeinsam mit einer 31 Jahre alten Bekannten Youtube-Videos angesehen. Alle drei Personen kannten einander zumindest vom Sehen.
Gutachten notwendig
Unterdessen hat die Wiener Anwältin Astrid Wagner die Verteidigung des Schützen übernommen, der zuletzt seinen Job als Handwerker verloren hatte. Wagner rätselt ebenso wie die Staatsanwaltschaft über die Beweggründe des 46-Jährigen, der sich seelenruhig vom Tatort entfernt und mit seiner Ehefrau getroffen hatte. Die Anklagebehörde wird in jedem Fall ein psychiatrisches Gutachten einholen, um abzuklären, ob der Mann überhaupt zurechnungsfähig und damit schuldfähig ist. „Das ist in derartigen Fällen gängige Praxis“, meinte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitagabend.
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