Überstellung ab Montag
Türkei will IS-Kämpfer in Heimat zurückschicken
Die Türkei will die gefangenen ausländischen Anhänger der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ab Montag in ihre Heimatländer zurückschicken. „Wir haben euch gesagt, dass wir sie euch ausliefern werden. Am Montag werden wir damit beginnen“, sagte der türkische Innenminister Süleyman Soylu am Freitag laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu mit Blick auf die ausländischen IS-Anhänger in türkischer Haft.
Soylu hatte kürzlich gesagt, dass die Türkei fast 1200 ausländische IS-Anhänger gefangen halte. Allein während der jüngsten Offensive der Türkei in Nordsyrien seien 287 gefangen genommen worden, sagte der Innenminister vor einigen Tagen.
Die Türkei geht seit einer Reihe von Anschlägen der IS-Miliz 2015 und 2016 verstärkt gegen die sunnitische Extremistengruppe vor und nimmt bei Razzien regelmäßig mutmaßliche Anhänger fest.
IS-Kämpfer aus Europa gefangen genommen
In den vergangenen Jahren wurden zudem zahlreiche IS-Kämpfer und deren Angehörige in Syrien und dem Irak gefangen genommen. Allein die syrische Kurdenmiliz YPG hält zehntausende Jihadisten und ihre Frauen und Kinder in Haft, darunter viele Europäer. Der Umgang mit ihnen sorgt seit langem für Kontroversen, da sich die meisten Heimatländer unter Verweis auf Sicherheitsrisiken bisher weigern, ihre Staatsbürger zurückzuholen.
In der Türkei ist die Weigerung des Westens auf Kritik gestoßen, die eigenen Bürger zurückzuholen. Im Westen wiederum gab es wegen der türkischen Offensive gegen die YPG in Nordsyrien Sorgen, dass die zehntausenden IS-Anhänger in kurdischer Haft die Chance zum Ausbruch nutzen könnten. Tatsächlich gelang einigen IS-Kämpfern während der Kämpfe die Flucht, doch wurde ein Teil davon wieder gefasst, einige durch die türkische Armee.
Terrorexperte: „Nicht alle auf einmal zurückholen“
Terrorexperte Peter Neumann erklärte Anfang Februar, dass es wichtig sei, nicht alle IS-Kämpfer auf einmal in ein Land zurückzuholen. Zwar sei er dafür, dass Personen, die die Staatsbürgerschaft besitzen, „auch zurück in ihre Heimatländer können“, allerdings müsse dies „sukzessive eins nach dem anderen geschehen“, so Neumann in einem „ZiB 2“-Interview.
Die nötigen Strukturen
Diese Leute könne man dann aber nicht einfach ins Gefängnis stecken und die Tür zumachen. „Man muss erst die Strukturen aufbauen und dafür sorgen, dass die Leute tatsächlich auch verurteilt werden können, dass man ausreichend Beweise hat, dass man eine gute Rechtslage hat“, so Neumann. Zudem müsse man darauf achten, dass die Betroffenen, die im Gefängnis sitzen, nicht andere Personen radikalisieren.
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