„Wenn die Polizisten stehengeblieben wären, wäre ich auch stehengeblieben“: Dies sagte der Deutsche (60) aus dem hessischen Gießen im Verhör als er versuchte, seine Irrfahrt auf der A10 zu erklären. Eigentlich wollte er nach Klagenfurt. Doch er bekam Panik und hatte Angst. Offenbar vor der Polizei. Deshalb sei er am Nationalfeiertag davon gerast. Um 21.53 Uhr ging die Geisterfahrer-Meldung ein. Bei der Kontrollstelle Kuchl wollte ein Polizist den Mann anhalten. Der Geisterfahrer stoppte, wendete aber und raste danach in Richtung Villach davon.
Irre Verfolgungsjagd endete erst nach 103 Kilometern
Die Nadel auf dem Tacho des Audi A3 zeigte zeitweise 200 km/h an – selbst durch gesperrte Autobahn-Tunnels und Baustellenbereiche hetzte der Deutsche mit halsbrecherischem Tempo.
22.32 Uhr: Bei der Mautstelle St. Michael durchbrach der Audi-Lenker eine doppelte Schrankenanlage. Bis zu sechs Polizeistreifen preschten mit Blaulicht hinterher. Bei der A10-Ausfahrt im Kärntner Eisentratten konnte ein Beamter vorbeiziehen - er wollte den Deutschen bremsend abdrängen. Daraufhin krachte der Raser in die Seite des Streifenwagens. Er versuchte, sogar vorbeizufahren. Eine weitere Streife brachte das Auto mit einer Kollision endgültig zum Stoppen. Der Deutsche meint sogar, dass ihm der Sprit ausgegangen sei.
Schuss von Polizist verfehlte das Ziel
Danach fielen Schüsse: Ein Polizist wollte einen Reifen abschießen, um eine Flucht zu verhindern. Doch er verfehlte, traf die Beifahrertür. Ein weiterer Beamter schoss gezielt in die Luft. Der Deutsche ergab sich, aber nicht ganz widerwillig. Er hatte laut Bluttest Kokain intus, will aber kein Drogenproblem haben. In seinem Wagen waren 20.000 Euro. Bereits in seiner Heimat fiel er mit Suchtgift- und Gewalt-Delikten auf.
Mein Mandant bedauert den Vorfall sehr und es tut ihm leid. Die von der Polizei abgegebenen Schüsse waren aber überzogen.
Kurt Jelinek, Anwalt und Verteidiger des 60-Jährigen
Haftstrafe droht
Das Landesgericht verhängte die U-Haft bis zum 15. November. Vorsätzliche Gemeingefährdung lautet der Vorwurf – 1 bis 10 Jahre Haft drohen.
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