Neuer Paukenschlag in der Ibiza-Affäre. In der Privatwohnung jenes Wiener Anwaltes, der hinter der Videofalle - laut eigenen Aussagen ein „zivilgesellschaftliches Projekt“ - auf der spanischen Partyinsel stehen soll, wurde eine geringe Menge Kokain gefunden. Staatsanwaltschaft und SOKO Ibiza ermitteln ...
Bereits Ende August hatten die Fahnder der Sonderkommission die Kanzlei von M. in der Wiener Innenstadt und dessen Privatwohnung in Alsergrund durchsucht. Dabei wurden Beweise gesichert, das komplette, knapp sieben Stunden dauernde Video konnte aber nicht beschlagnahmt werden. Stattdessen stießen die Ermittler allerdings auf zwei Säckchen mit weißem Pulver - wie sich herausstellte, die Partydroge Kokain.
Die Rechtsvertreter von M. teilten krone.at in dieser Angelegenheit noch am Montag mit: „Die bei der Hausdurchsuchung aufgefundene geringe Menge liegt weit unter der einschlägigen Grenzmenge. Unser Mandant hat gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien klargestellt, dass ihm der Fund nicht gehört und er auch keine Kenntnis davon hatte, dass sich dieser in seiner Wohnung befand. Unser Mandant hat der Staatsanwaltschaft Wien mit Attest nachgewiesen, dass er keine Drogen konsumiert.“
Brisanter Fund bei Hausdurchsuchung
Der brisante Fund wurde bis jetzt von der Staatsanwaltschaft geheim gehalten. Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft haben durch die erfolgreiche Razzia und im Zuge der Ausweitung der strafrechtlichen Tatbestände samt neuer Anzeigen bzw. Beweise jetzt jedenfalls mehr Möglichkeiten, den Druck auf die Hintermänner zu verstärken. Baldige Geständnisse und weitere Enthüllungen sind nicht mehr auszuschließen.
Von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-Klubchef Johann Gudenus - die durch die Causa Ibiza bekannlich zum Rücktritt von allen politischen Ämtern gezwungen waren - wird der Wiener Anwalt seit jeher als zentrale Figur oder gar als Drahtzieher der Falle in der spanischen Finca beschuldigt.
Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung
Gudenus hatte erst Anfang November eine einstweilige Verfügung gegen den Anwalt erwirkt. Damit wurde diesem untersagt, das Video insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen bzw. zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen wurde ihm verboten.
Dazu hieß es aus M.s Anwaltsbüro bereits am 5. November:
Mit Einstweiliger Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wurde Dr. M. vorläufig verboten, hinkünftig Ton- und Bildaufnahmen ohne Zustimmung des Mag. Gudenus anzufertigen und/oder solche zu verbreiten. Das Oberlandesgericht Wien hat dem dagegen erhobenen Rekurs mit Beschluss vom 30.10.2019 zu 13 R 157/19g nicht Folge gegeben. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung im Provisiorialverfahren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch das Oberlandesgericht Wien geht in seiner Entscheidung von den Angaben des Mag. Gudenus aus. Unserem Mandanten war es aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens und aufgrund von anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten im Provisorialverfahren nicht möglich, sich umfassend zu verteidigen. Die Entscheidung basiert somit auf zum Teil unrichtigen, zum Teil unvollständigen Sachverhaltsannahmen.
Während das Oberlandesgericht Wien im Hinblick auf unseren Mandanten festhält, dass „Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu ähnlich gelagerten Sachverhaltskonstellationen und Abwägungsfragen nicht vorliegt“ und die Sache somit alles andere als endgültig entschieden ist, bereitet die rechtliche Einordnung des IBIZA-Videos kein Problem: „Der Inhalt des Videos legt einen angedachten Umgang des Klägers [Mag. Gudenus, Anm.] als bedeutenden Vertreter der drittgrößten österreichischen Parlamentspartei mit öffentlichen Mitteln offen. Das Video lieferte daher einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse.“
Strache vor Gericht abgeblitzt
Der zweite Hauptbeteiligte der Ibiza-Affäre, Strache, blitzte am 5. November vor einem Hamburger Gericht hingegen ab. Strache hatte ursprünglich über seinen deutschen Anwalt Strafanzeigen gegen alle Personen eingebracht, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos verantwortlich waren. Da aber kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat bestand, wurde das Verfahren eingestellt.
Christoph Budin, Kronen Zeitung/krone.at
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