Wegen Radarstrafe

„Staatsfeind“ drohte Behörde: 42.000 Euro Strafe

Tirol
14.11.2019 11:30

„Ich war nicht nur dumm, sondern saudumm“ - zerknirscht saß am Mittwoch ein 42-jähriger, beruflich erfolgreicher Jungvater vor einem Schwurgericht in Innsbruck. Nach einer BH-Strafe wegen Schnellfahrens hatte er einer Behördenmitarbeiterin brieflich in Manier der Staatsverweigerer gedroht. Das wurde teuer...

Bei einem Vortrag im Unterland kam der Angeklagte mit dem Gedankengebäude des so genannten „Staatenbund Österreich“ in Kontakt. „Diese Vereinigung sieht den Staat nur als Unternehmer, mit dem man in Verbindung treten kann oder auch nicht“ erläuterte der Staatsanwalt.

Eine Radarstrafe und ein Brief hatten Folgen, Richterin Moser saß dem Schwurgericht vor. (Bild: Andreas Fischer )
Eine Radarstrafe und ein Brief hatten Folgen, Richterin Moser saß dem Schwurgericht vor.

Es sei ein fiktiver Parallelstaat, sogar eigene Identitätskarten würden ausgestellt. Eine solche erstand für 70 Euro auch der 42-Jährige. Seiner Beteuerung nach nicht wegen der staatsfeindlichen Prinzipien, sondern weil er damit glaubte, seine zahlreichen Verkehrsstrafen nicht länger zahlen zu müssen. „Das hat mich beeindruckt“, gestand er.

Antwort auf Strafe
Wenige Monate später machte der Vielfahrer die Probe aufs Exempel, als eine Verfügung der BH Liezen (Steiermark) ins Haus flatterte. Er antwortete mit einem Brief, in dem er von der Sachbearbeiterin 30.000 Euro forderte und ihr persönlich mit dem Eintrag in ein internationales Schuldenregister drohte. In der eigenartigen Tirade bezeichnete sich der 42-Jährige als „souveräner Mensch“ und „Lebewesen aus Fleisch und Blut“, er wollte zudem eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde der Republik Österreich. Als Antwort kam kein Straferlass, sondern die Anklage wegen des Vergehens der staatsfeindlichen Verbindung!

42.000 Euro wegen gutem Verdienst
„Ja haben Sie denn als Mensch mit Matura wirklich geglaubt, Sie können damit legal einer Strafe entgehen?“, staunte die vorsitzende Richterin Helga Moser. Wieder konnte der beruflich höchst erfolgreiche Verkäufer nur auf seine Dummheit hinweisen. „Er ist nur mehr ein Schatten seiner selbst, das Ganze nagt an seiner Persönlichkeit“, verdeutlichte der Verteidiger die nunmehrige Reue. Urteil: Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe, die wegen des guten Verdienstes saftig ausfiel - 42.000 Euro!

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