Das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) wollte neben dem Handy der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper auch jenes einer Journalistin beschlagnahmen lassen. Das hat die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag bestätigt. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Ermittlungsschritt allerdings ab - und zwar in beiden Fällen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis.
Die Ermittler der Polizei wollten laut Medienberichten mithilfe der Handys klären, wer Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) weitergegeben haben könnte. Die Staatsanwaltschaft folgte den Empfehlungen der Polizei aber nicht.
„Beschlagnahmung der Handys schon rein rechtlich nicht möglich“
Laut einer Behördensprecherin wäre die Beschlagnahmung der Handys schon rein rechtlich nicht möglich gewesen, weil damit das Redaktionsgeheimnis umgangen worden wäre. Und zwar nicht nur im Fall der „Presse“-Journalistin, sondern auch im Fall Krispers, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Sie verweist darauf, dass die Abgeordnete einen Blog betreibt. Ermittler sollen in weiterer Folge auch an der Privatadresse der Journalistin aufgetaucht sein. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht und betonte, der Polizei lediglich vorzugeben, wer als Zeuge befragt werden soll, nicht aber Ort und Zeitpunkt der Einvernahme.
NEOS fordern Nachschärfen der parlamentarischen Immunität
Die NEOS wollen nun die parlamentarische Immunität nachschärfen. Denn mit ihrem Handy hätte man nachvollziehen können, mit wem sie Kontakt gehabt habe, betonte Krisper: „Und für die Zukunft hätte sich wahrscheinlich niemand mehr an mich oder andere Abgeordnete gewendet, um über Missstände zu berichten.“ Außerdem will sie von Innenminister Wolfgang Peschorn wissen, wer den Wunsch nach der Beschlagnahmung ihres Handys vorangetrieben hat. Wer so etwas andenke, habe im Innenministerium nichts verloren. Dort wollte man sich noch nicht dazu äußern.
ÖVP weist Schuldzuweisungen gegen Edtstadler zurück
Die ÖVP weist unterdessen indirekte Vorwürfe von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl an die frühere ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler im Zusammenhang mit einem Antrag auf Beschlagnahmung des Handys von Krisper zurück. Für Generalsekretär Karl Nehammer betreibt der vormalige Innenminister „wieder“ eine „Täter-Opfer-Umkehr“ und agiert „verlogen“.
Hintergrund ist, dass Kickl am Mittwoch darauf hingewiesen hatte, dass Edtadler - die auch als künftige Ressortchefin gehandelt wird - im Innenministerium für Korruptionsbekämpfung zuständig gewesen sei. Nehammer findet, dass der Freiheitliche versuche, durch „absurde Anschuldigungen“ von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Es sei festzuhalten, dass sich die Staatssekretärin nie in Einzelstrafsachen eingemischt habe und auch konkret über diesen Fall nicht informiert gewesen sei.
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