„Ich habe sie geliebt“

Ehefrau (51) im Wahn in Wanne ertränkt: Einweisung

Wien
15.11.2019 15:31

Ein 53-Jähriger, der am Tag vor dem Heiligen Abend 2018 seine zwei Jahre jüngere Ehefrau im Eifersuchtswahn in der Badewanne ertränkt hatte, ist am Freitag am Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Laut Gutachten leidet der pensionierte Krankenpfleger an paranoider Schizophrenie, war deshalb zum Tatzeitpunkt aufgrund der Geisteskrankheit nicht schuldfähig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Durch seine psychische Erkrankung hatte der Betroffene den Wahn, seine Frau würde eine außereheliche Affäre haben. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede. Die 51-Jährige durfte nicht einmal alleine in die Arbeit gehen. Mit regelmäßigen Anrufen kontrollierte er, wo sie hinging. Sogar bei Dienstbesprechungen der Krankenschwester war der 53-Jährige dabei. 

Die Lage spitzte sich in der Folge immer weiter zu, vier Tage vor ihrem Tod - im letzten Dienst vor Weihnachten - berichtete sie der Kollegin von physischen und auch sexuellen Übergriffen vonseiten ihres Mannes. Am Tag vor dem Heiligen Abend kam es dann im Haus des Paares in Donaustadt erneut zur Auseinandersetzung. Einmal mehr wollte der 53-Jährige wissen, ob seine Frau ihn betrüge, als sich die 51-Jährige gerade das Badewasser einließ.

Anwältin Astrid Wagner mit dem 53-Jährigen (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Anwältin Astrid Wagner mit dem 53-Jährigen

Affäre? „Dazu hätte sie nicht die Möglichkeit gehabt“
Laut Aussage des Ehemannes soll sie da erstmals eine Liaison mit einem Nachbarn zugegeben haben. Laut Staatsanwältin habe er dann seine Frau, die bereits in der Wanne lag, unter Wasser gedrückt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit einer Nagelschere soll er ihr auch Verletzungen an der linken Hand zugefügt haben, um vermutlich einen Selbstmord vorzutäuschen. 
„Dass die Frau ihm eröffnet hat, dass sie eine Affäre mit den Nachbarn hätte, hat ihn völlig aus der Bahn geworfen“, meinte seine Anwältin Astrid Wagner. Dass die 51-Jährige tatsächlich eine Affäre hatte, ist nicht erwiesen, auch wird das von Zeugen in Abrede gestellt. „Dazu hätte sie gar nicht die Möglichkeit gehabt“, sagte etwa die Arbeitskollegin in Hinblick auf den Kontrollwahn des 53-Jährigen.

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Obwohl der Pensionist bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hat, wurde dieses kurz danach wieder widerrufen. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, meinte er auch am Freitag vor dem Schwurgericht. Nach einem Streit habe er ihr einen Stoß versetzt und sei schlafen gegangen. Er glaube, dass seine Frau bei einem Unfall ertrunken sei. Doch wurden von der Polizei die nasse Kleidung des Mannes und ein nasser Teppich gefunden, die zum Trocknen am Balkon hingen. Und auch Gerichtsmediziner Christian Reiter widerlegte in seinem Gutachten die Unfallversion. So könnten die Verletzungen und die Auffindungslage der Leiche nicht mit der Unfallversion in Einklang gebracht werden, hieß es. Vielmehr sei der Tod gewaltsam durch Ertränken erfolgt, so Reiter. 

„Eifersüchtig war ich schon, aber ich habe sie geliebt“
Seine Frau unter Druck gesetzt und ihr auch Gewalt angetan zu haben, wies der 53-Jährige von sich. „Eifersüchtig war ich schon, aber ich habe sie geliebt“, sagte der Betroffene. „Es war eine glückliche Ehe.“ Wegen seiner psychischen Erkrankung sei er ja in Behandlung gewesen: „Ich habe selbst gedacht, es stimmt etwas nicht.“ 

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Seit 2018 habe er vom psychosozialen Dienst Risperdal erhalten, ein Medikament gegen Schizophrenie - jedoch in einer laut toxikologischem Sachverständigen Günter Gmeiner geringen Dosis von einem Milligramm. Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann wäre eine Dosis von vier bis acht Milligramm normal. Der 53-Jährige sei krankheitsuneinsichtig und fühlt sich gesund. In Verbindung mit einem „hoch gefährlichen Aggressionspotenzial“ des Betroffenen leitet der Sachverständige daraus eine ungünstige Zukunftsprognose ab.

Weil der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war, kann ihm der Übergriff, der sonst als Mord gewertet worden wäre, nicht vorgeworfen werden. Deshalb wurde schlussendlich eine Einweisung in eine Anstalt verfügt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt