Nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt am 23. Dezember 2018, hat ein 22-Jähriger am Montag sieben Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen sowie wegen Raufhandels ausgefasst. Dass die Taten - wie angeklagt -Mordversuche gewesen seien, verneinten die Geschworenen mehrheitlich, ebenso sahen sie keine Notwehr. Fälle wie dieser haben dazu geführt, dass in dem Ausgeh-Viertel seit 1. November ein Waffenverbot gilt.
Drei weitere Männer wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr. Zudem müssen drei der vier Angeklagten den Opfern Teilschmerzensgeld zahlen. Der Hauptangeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab in seinem Fall keine Erklärung ab. Dieses Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die drei anderen Urteile sind rechtskräftig.
Nachtschwärmer gerieten aneinander
Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der der Party-Besucher verletzt wurde. Daraufhin sollen die vier Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Erstangeklagte sogar mit einem Messer.
Vier Stiche in Brust und Bauch
Dem 22-jährigen Österreicher wurde vorgeworfen, vier Menschen in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei. Er bekannte sich in zwei der vier Fälle und lediglich wegen Körperverletzung schuldig, sein Anwalt Kurt Jelinek sprach von Notwehr oder Notwehrüberschreitung. Die Staatsanwältin sah hingegen Mordversuche. Sie argumentierte, dass auch der Umstand, dass die Opfer sich zuvor aggressiv verhalten hatten, eine Racheaktion nicht rechtfertigen würde.
Verteidiger plädierten auf Freisprüche
Den drei Mitangeklagten - alle 23 Jahre alt - legte die Staatsanwaltschaft Körperverletzung bzw. Raufhandel zur Last. Ihre Verteidiger plädierten allesamt auf Freispruch, zumindest im Zweifel, denn die Zeugenaussagen brachten nur bedingt Licht in das Dunkel der Geschehnisse.
Mordversuch, Körperverletzung oder Notwehr
Die Geschworenen mussten vor allem entscheiden, ob der Hauptangeklagte versucht hat, jemanden zu töten, ob rechtlich eine Form von Körperverletzung oder das Vergehen des Raufhandels vorlag, oder ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. Sie verneinten die Tötungsabsicht mehrheitlich, ebenso wie die Annahme einer Notwehrsituation.
Altstadt ist seit 1. November Waffenverbotszone
Im Ausgeh-Viertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen. Das Areal wurde daher mit 1. November zur Waffenverbotszone erklärt, wo das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt ist.
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