Das ändert sich

Ab Juli 2020 einheitliche EU-Regeln für Drohnen

Elektronik
19.11.2019 12:57

Von Vermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement - für unbemannte Luftfahrzeuge werden laufend neue Anwendungsgebiete erschlossen. Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen, die ab dem 1. Juli 2020 in allen Mitgliedsstaaten gelten.

Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiterrolle übernommen“, erklärt Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, die an dem gesamteuropäischen Regelwerk gearbeitet hat, übernommen wurde.“

Symbolbild (Bild: stock.adobe.com)
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Drohnen ab 1. Juli 2020 registrierungspflichtig
Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen demnach künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst - je nach Einsatzgebiet - Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. „Eine der wesentlichen Neuerung im neuen Regulativ ist, dass in der Kategorie ‚Offen‘ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird. Drohnenbetreiber müssen sich ab 1. Juli 2020 bei der Austro Control registrieren und bekommen eine eindeutige Betreibernummer zugewiesen. Diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden. Die Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen - sie ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen“, so Piber.

Kompetenznachweis per Online-Test
25 Euro soll die Registrierung künftig kosten. Sie muss auch für all jene Drohnen durchgeführt werden, die bereits in Österreich bewilligt sind. 
Die Kompetenz des Piloten muss künftig vor der ersten Inbetriebnahme mittels eines Online-Tests nachgewiesen werden, wobei auch hier gilt, dass die Anforderungen vom Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig sind. Auch künftig muss - wie bereits schon jetzt vorgesehen - eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die maximale Flughöhe beträgt ab dem nächsten Jahr 120 Meter, aktuell sind es in Österreich noch 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.

Für Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm - den sogenannten Spielzeugdrohnen - sind auch künftig weder Registrierung noch Test nötig. Ausnahme: Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht eine Registrierungspflicht. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter.

(Bild: DJI)

Bis zu 22.000 Euro Strafe
Wer ohne Bewilligung in Österreich eine Drohne fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. 
„Wo es nicht so gefährlich ist, gibt es künftig Erleichterungen, wo der Betrieb der Drohne gefährlich ist, gelten künftig Verschärfungen“, konstatierte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Symbolbild (Bild: ©Stefano Garau - stock.adobe.com)
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Herausforderungen für Luftfahrt
Drohnen sind weiterhin eine Herausforderung für die Luftfahrt. 2873 Anträge wurden im Vorjahr von der Austro Control genehmigt. Durch die steigende Anzahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial. Unfälle oder gefährliche Vorfälle gab es bisher in Österreicher keine. Im Vorjahr gingen bei der Austro Control 36 Berichte ein - diese reichten laut Piber vom verärgerten Nachbar, über dessen Garten eine Drohne flog, bis hin zum Linienpiloten, der ein Flugobjekt gesichtet hat.

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