Leser am Wort

Minderjährige Verbrecher: „Gesetze anpassen!“

Community
21.11.2019 09:09

Die Kriminalität unter Jugendlichen ist stark im Steigen begriffen. Gewaltdelikte, Einbrüche und Raubüberfälle werden immer häufiger auch von Tätern begangen, die als strafunmündig gelten. Das trifft auf alle unter Vierzehnjährigen zu. Ab dem 14. Geburtstag gilt dann das Jugendstrafrecht, wobei Ausnahmen für Täter mit „verzögerter Reife“ zum Tragen kommen. Zwischen dem 19. und 22. Lebensjahr trifft sogenannte junge Erwachsene ebenfalls noch nicht die volle Härte des Gesetzes.

Ob unsere derzeitigen Gesetze ausreichen, um diesem brisanten Problem Herr zu werden, darüber scheiden sich die Geister. Selbst Experten sind sich nicht einig, ob eine härtere Gangart im Sinne einer Senkung des Alters der Strafmündigkeit oder gegenteilig eine weitere Lockerung der Gesetze zielführender sind. Fest steht: Es muss sich etwas ändern. Dieser Meinung sind jedenfalls viele unserer Leser.

Einige plädieren dafür, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen vermehrt in die Pflicht zu nehmen, so etwa Bassano: „Damit erübrigt sich blitzartig die Frage nach einer verzögerten Reife der Täter“, meint er.

Wieder andere sind der Ansicht, dass die Strafen zu lasch sind und daher bei den Tätern keine Einsicht erfolgen kann. Nicht selten ist in den Kommentaren zu lesen, dass jugendliche Straftäter verstärkt zu sozialen Arbeiten herangezogen werden sollten. „Saftige Strafen in Form von Sozialstunden (aber nicht 10 sondern 200 aufwärts) verhängen!“, fordert gehtmiawasan. „Es gibt genug zu tun.“ 
Die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit sehen nur wenige Leser kritisch, darunter matrug. Doch auch er spricht davon, dass es Ausnahmen geben sollte.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Sind unsere Gesetze ausreichend oder gehören Sie Ihrer Meinung nach geändert? Diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zu dieser Thematik.

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